Bochum. .
Weil er wieder einmal Metall gestohlen hatte, ist am Montag ein Klüngelskerl und Schrotthändler (32) verurteilt worden. Er schrammte haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbei.
Ein so genannter Klüngelskerl und kleiner Schrotthändler ist am Montag zum wiederholten Male wegen Metalldiebstahls verurteilt worden. Der 32-Jährige schlitterte vor dem Schöffengericht haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbei. Er bekam zwei Jahre Jahre auf Bewährung. Das ist die höchste noch zur Bewährung aussetzbare Strafe. „Eigentlich mehr Gnade als Recht“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher. Auch der Oberstaatsanwalt, der dasselbe beantragt hatte, meinte: „Im Grunde genommen nicht mehr vertretbar.“
Der Angeklagte erschien vor Gericht unrasiert, mit Kapuzzenpulli und Jeans. Er ist mehrfach wegen Schrottdiebstahls vorbestraft, und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bis vor zwei Jahren saß er wegen Diebstahls auch bereits viele Monate im Gefängnis.
Diesmal ging es um einen Diebstahl im vorigen August an einer Baustelle an der Dinnendahlstraße in Hordel. Der 32-Jährige fuhr damals mit seinem Laster und einer „Flöte“, wie er sagte, durch die Straßen, um Anwohner, die Schrott loswerden wollen, auf sich aufmerksam zu machen.
Metallwaren für rund 2000 Euro gestohlen
Unfreiwillig machte er aber auch eine Anwohnerin auf sich aufmerksam, als er gerade neuwertige Metallrohre, Bolzen und Schrauben auflud. Neuwert: rund 2000 Euro.
Zum Prozessauftakt meinte er, dass er das Material von einem „Baustellenmann“ für 50 Euro gekauft habe. Dieser war dazu aber gar nicht befugt. Das habe er nicht gewusst, meinte der Angeklagte. Als der Richter ihm aber vorhielt, was alles auf ihn zukommen könnte, falls er sich nicht die strafmildernden Wirkungen eines Geständnisses zunutze mache, gab er sein Leugnen auf: Ja, es sei ihm damals klar gewesen, dass das Geschäft nicht sauber gewesen sei.
Der Diebstahl wurde mit einem Jahr Haft bestraft. Weil der Täter noch weitere, teils ebenfalls wegen Schrottdiebstahls verhängte Bewährungsstrafen im Nacken hat, wurde alles auf zwei Jahre summiert. Zurzeit hat er sein Gewerbe abgemeldet, daher bekam er auch noch 50 Sozialstunden.
Bald will er sein Gewerbe wieder anmelden. Der Richter warnte ihn: Dann stünde er „mit einem Viertelfuß“ im Knast. Falls er erneut Schrott stehle. Ärger droht auch auf anderem Rechtsgebiet. Einmal behauptete der Angeklagte: „Bei Kleingewerbe braucht man keine Steuern zu zahlen.“