Bochum. .

Aus einem Büchergeschäft mit dem Bochumer Schulverwaltungsamt soll eine ehemalige Buchhändlerin 48.000 Euro zu Unrecht für sich selbst abgezweigt haben. Am Dienstag stand sie vor Gericht.

Eine ehemalige Buchhändlerin soll 48 000 Euro aus einem Geschäft mit Schulbüchern veruntreut haben. Sie stand am Dienstag vor dem Schöffengericht. Dort erklärte ihr Verteidiger: „Da kann es sich nur um ein Versehen gehandelt haben.“

Die 47-Jährige hatte laut Anklage im Jahr 2006 als damalige Inhaberin einer Bochumer Buchhandlung ein Geschäft mit einem Büchergroßhandel und Bochumer Schulen gemacht. Sie war dabei Zwischenhändlerin. Vereinbart war, dass das Schulverwaltungsamt den Preis für die Lieferungen auf ein Treuhandkonto überweist - zugunsten des Großhandels. Dort kam das Geld aber nicht wie geplant an. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, die Stadt veranlasst zu haben, die Zahlungen auf ein anderes, nur ihr eigenes Konto zu überweisen. Um es für sich selbst zu verwenden. Sie soll in einer Finanzkrise gesteckt haben.

„Absolut ohne Vorsatz“

Die Angeklagte behauptet nun, dass die zweite Kontonummer - die außer dem Treuhandkonto - nur irrtümlich auf die Rechnungsbögen geraten sei. Richter Dr. Karl-Heinz Bösken ist da aber skeptisch: „Selbst wenn es ein Versehen war, müssten Sie das gemerkt haben.“ Die Angeklagte meinte, dass ihre damalige Bank das Geld auf ihrem Konto zu dieser Zeit gepfändet habe. Deshalb habe sie die fehlgeleiteten Beträge ohnehin nicht auf das Treuhandkonto umbuchen können. Der Schaden für den Großhandel, fügte ihr Anwalt hinzu, sei „absolut ohne Vorsatz“ entstanden.

Richter: „Passen Sie auf!“

Was die Glaubhaftigkeit der Angeklagten aber beschädigt: Ihre Irrtums-Version hat sie jetzt zum Prozessauftakt das erste Mal überhaupt erzählt, obwohl die Anklage schon zwei Jahre alt ist. Warum nicht viel früher? „Da habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgedacht.“ Der Richter: „Passen Sie auf! Wir sind hier nicht in einem Zivilverfahren.“ Er sei „etwas verärgert“, dass sie erst jetzt mit dem „Versehen“ rauskomme.

Jetzt müssen Zeugen und neue Beweise ermittelt werden. In ein paar Wochen geht der Prozess dann nochmal von vorn los.

Die 47-Jährige hat längst Insolvenz angemeldet.