Bochum. .
Ein 39-jähriger Raubmörder, der bereits zu „lebenslänglich“ und Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist, hat am Donnerstag eine weitere Strafe bekommen. Er hatte einem Mitgefangenen die Nase zertrümmert.
Der Raubmörder ist erst 39 Jahre alt, hat aber bereits die höchste Strafe, die in Deutschland möglich ist: Lebenslänglich mit verschärften Entlassungsbedingungen und anschließender Sicherungsverwahrung (SV). Am Donnerstag bekam er vom Amtsgericht noch ein Jahr Haft obendrauf, weil er einem anderen Schwerverbrecher (33) im Bochumer Gefängnis die Nase zertrümmert hatte.
Das Urteil kann jetzt dafür sorgen, dass der 39-Jährige, der Ende der 90er Jahre in Essen eine Antiquitätenhändlerin mit einem Klappmesser erstochen hatte und seitdem hinter Gittern sitzt, auch im Wortsinn „lebenslänglich“ eingesperrt bleibt. Bisher konnte er hoffen, dass er im Mai 2016 vorzeitig freikommt - auf Bewährung. Auch eine SV kann auf Bewährung erlassen werden.
„Sie sind eine Witzfigur“
Die Nerven lagen beim Angeklagten blank. „Sie sind eine Witzfigur!“ sagte er nach dem Urteil zu Richter Dr. Axel Deutscher. Schon als Heranwachsender hatte der Angeklagte einen Raub begangen, durch den ein Mensch sein Leben verlor. Sechs Jahre Jugendstrafe gab es damals.
Diesmal ging es um einen Streit in der Krümmede. Im August 2008 hatte er einem Vergewaltiger und Geiselnehmer die Faust ins Gesicht geschmettert. „Ich hatte das Gefühl einer Explosion im Gesicht“, sagte der 33-Jährige. Er wurde, weil er weiter als gefährlich gilt, mit Handschellen in den Zeugenstand gebracht. Er soll den Mörder damals provoziert und geschubst haben. Dieser forderte denn auch Freispruch wegen Notwehr. Zumindest habe ein „Erlaubnistatbestandsirrtum“ vorgelegen. Dieses komplizierte Wort benutzte natürlich nur sein Verteidiger. Staatsanwältin und Gericht sahen das aber anders.
Während der Urteilsverkündung eskalierte alles
Das Prozessklima war gereizt. Im Urteil eskalierte alles. Grund: Bereits bei einer ersten Sitzung im Mai hatte der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Ohne Erfolg. Als dieser jetzt das Urteil verkündete, nannte er jenen Antrag „kein Meisterstück“. Das brachte den Verteidiger prompt auf die Palme: „Das habe ich noch nie erlebt, dass ein Richter so auf einen Befangenheitsantrag reagiert hat. Atemberaubend!“ Der Mörder wollte die Urteilsbegründung gar nicht mehr zu Ende hören. „Da brauchen Sie gar nicht weiterzuverlesen, den Blödsinn.“
Der Bitte wurde entsprochen.