Bochum/Gelsenkirchen. .

Wegen angeblicher Untätigkeit hat der Bochumer Anwalt Michael Schwarz Verfassungsbeschwerde gegen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz hat Verfassungsbeschwerde gegen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Es geht um die Frage, ob die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken für einen neuen Reisepass rechtens sind oder nicht. Seit dem 1. November 2007 gilt das Gesetz, dass bei der Ausstellung dieser Pässe auch zwei Fingerabdrücke als biometrische Dateien gespeichert werden müssen. Vor allem Datenschützer lehnten die Prozedur, die allzu sehr an die erkennungsdienstliche Behandlung von Straftätern erinnere, ab. Außerdem gelten die Pässe ohnehin schon als fälschungssicher, weil sie seit 2005 einen Chip haben, in dem das Gesichtsbild des Passinhabers gespeichert ist.

Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz wollte es genau wissen: Ende 2007, noch im November, beantragte er deshalb bei der Stadt Bochum selbst einen neuen Reisepass. Als man ihm Fingerabdrücke abnehmen wollte, weigerte er sich und bestand gleichwohl auf der Ausstellung des Dokuments. Die Stadt Bochum lehnte ab. Dagegen klagte der Anwalt vor dem Verwaltungsgericht.

“NIcht das älteste Verfahren“

Seitdem geht Zeit ins Land, rund dreißig Monate schon. Die Stadt Bochum forderte das Verwaltungsgericht im Dezember 2007 auf, die Klage abzulehnen. Anschließend, nach einigen Schriftsätzen, drängte Anwalt Schwarz immer mal wieder auf eine Entscheidung. Am 21. Mai 2010 teilte ihm Richter Steffen Voßkamp von der 17. Kammer auf seine Anfrage schriftlich mit: „Die Sache steht im Hinblick auf hier anhängige Verfahren älteren Eingangsdatums derzeit leider noch nicht zur abschließenden Bearbeitung an.“

Gegenüber der WAZ bestätigte Voßkamp diese Einlassung und bemerkte dazu: „Das gibt’s halt eben. Das ist nicht das älteste Verfahren bei uns.“

In seiner Verfassungsbeschwerde beantragte Michael Schwarz, die Akte des Verwaltungsgerichts anzufordern und festzustellen, dass die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts ihn als Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt habe. Außerdem solle das Bundesverfassungsgericht dem Verwaltungsgericht jetzt Beine machen, sprich: die zuständigen Richter dazu anhalten, jetzt unverzüglich zu entscheiden, ob die Klage von Schwarz abgewiesen oder ihr stattgegeben wird.

Auf Nachfrage der WAZ teilte die Stadt Bochum mit, dass in zwei Passfällen die Antragsteller Klage erhoben hätten.