Bochum.
Nach zehn Jahren Haft saß ein 39-jähriger Mörder am Montag erneut auf der Anklagebank. Er verbüßt bereits die absolute Höchststrafe nach deutschem Recht. In der Haft soll er einem Häftling das Nasenbein gebrochen haben. Das könnte eine vorzeitige Haftentlassung weit nach hinten verschieben.
Der Mörder kam durch die Hintertür in den Gerichtssaal, direkt aus seiner Zelle. Dort sitzt der 39-Jährige seit rund zehn Jahren. Er hatte 1998 die Verkäuferin eines Geschäfts erstochen - Raubmord. Er bekam lebenslänglich unter verschärften Bedingungen und nachher Sicherungsverwahrung. Die absolute Höchststrafe in Deutschland! Sein Verteidiger meinte am Montag im Schöffengericht: „Wir rechnen beide noch mit 15 Jahren Haft.”
Nasenbeinbruch und Bluterguss am Auge
Gut möglich, dass da noch etwas drauf kommt. Der Angeklagte soll im August '08 in der JVA Bochum einem Mithäftling mit einem wuchtigen Schlag die Nase gebrochen und ihm am Auge einen Bluterguss verpasst haben - grundlos. Deshalb wurde er wegen Körperverletzung angeklagt.
"Mit was sollen wir ihm groß drohen?"
„Mit was sollen wir ihm groß drohen?” fragte Richter Dr. Axel Deutscher angesichts der kleinen Ewigkeit, die der Angeklagte ohnehin noch zu verbüßen hat. Dennoch stellte er in Aussicht, nicht mehr als sechs Monate Haft zu verhängen - falls der Angeklagte gesteht. Aber auch das war dem Verteidiger zu hart. Er meinte, dass mit jeder weiteren Verurteilung - egal wie milde - eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung um weitere fünf Jahre hinausgeschoben werde. Sein Mandant habe wegen des Vorfalls schon 14 Tage im Arrest geschmort - strengste Haft in extrem karger Zelle. Zudem sei er in die JVA Detmold verlegt worden. „Er kommt aus dem Ruhrgebiet. Da ist Detmold für ihn das Ende der Welt.” Der Angeklagte wird von seiner Schwester regelmäßig besucht. Der Verteidiger wollte wohl, dass der Richter das Verfahren einstellt. Dieser schüttelte aber den Kopf.
Verteidigung geht volles Risiko
Der Angeklagte, in der Haft als Hausmaler tätig, machte vom Schweigerecht Gebrauch. Vor dem Prozess hatte er die Tat allerdings eingeräumt. Jetzt will der Anwalt Freispruch und geht volles Risiko. Weil Zeugen fehlten, wird wohl erst im März weiterverhandelt.