Bochum. Ein weiteres Kapitel des Evergreens „Sie küssten und sie schlugen sich” spielte sich am Mittwoch am Schöffengericht ab. Ein 30-jähriger Mann, der seine damalige Freundin geschlagen und getreten hatte, wurde verurteilt. Trotz der Tat blieben die beiden noch längere Zeit ein Paar.
Ein 30-jähriger Hilfsarbeiter, der seine damalige Freundin (22) aus Bochum auf einer Straße in Hordel vertrimmt hatte, bekam wegen Körperverletzung zehn Monate Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden aufgebrummt. Direkt vor der Tat soll die Frau aber auch nicht zimperlich gewesen sein: Sie soll ihm das Gesicht zerkratzt haben, mit sichtbaren Spuren. Trotzdem blieben die beiden noch viele Monate ein Paar.
Gegenseitig SMS kontrolliert
Zwischen den beiden hatte am Tatabend, dem 8. Juli 2009, dicke Luft geherrscht. Grund war das gegenseitige Kontrollieren von SMS. Von „Engelchen” und „Schätzchen” sei da zum Beispiel die Rede gewesen, sagte der Angeklagte aus Herne: „Es war vielleicht so, dass ich eifersüchtig war.” Bei einer Aussprache auf der Straße eskalierte alles, zumal beide alkoholisiert waren. Nach der angeblichen Kratzattacke schlug der Mann der Frau mit der Faust ins Gesicht. Als sie bereits am Boden lag, trat er noch auf sie ein. Folge: Platzwunde an der Lippe, Schürfwunde am Knie. Einen Bekannten (66) der Frau, der ihr helfen wollte, schlug der 30-Jährige ebenfalls zweimal ins Gesicht.
Der Verteidiger Hans-Heinrich Harrfeldt: „Das war sicher nicht die Ruhmesstunde und das Glanzstück im Lebensweg meines Mandanten. Er hat schlicht und einfach die Beherrschung verloren.” Der geständige Angeklagte ganz kleinlaut: „Ich will mich bei jeder Partei entschuldigen, dass das eskaliert ist.” Erst im Januar 2010 hat sich das Paar dann doch getrennt.
"Strafe schneller vollstreckt als Sie Hallo sagen können"
Der Täter war wegen Körperverletzung und Diebstahls massiv vorbestraft: zwei jahre Haft auf Bewährung. Zur Tatzeit lief noch die Bewährungszeit. Trotzdem musste er auch diesmal nicht in den Knast. Richter Dr. Axel Deutscher warnte ihn aber: „Wenn es Schwierigkeiten mit den Sozialstunden gibt, dann wird die Strafe schneller vollstreckt als sie Hallo sagen können.” Das wären dann zwei Jahre und zehn Monate Haft.