Bochum. Nach 18 Vorstrafen vor allem wegen Ladendiebstahls bekam ein 39-jähriger Bochumer am Dienstag schon wieder eine Gefängnisstrafe. Diesmal über drei Monate.

Kurz nach seiner Verurteilung Nummer 19 gähnte der Ladendieb kurz, als sei so eine Bestrafung eine ganz gewöhnliche Prozedur. Dann nahm ihn der Wachtmeister im Gerichtssaal wieder mit „nach unten”, wie die Richter sagen, in den Keller. Dort sind die Vorführzellen. Von dort ging es zurück in die JVA Bochum. Dies war Teil eines trübseligen Kreislaufs, den der 39-jährige Bochumer schon so oft erlebt hat.

In der Krümmede sitzt er wegen Diebstahls gerade 16 Monate Haft ab. Gestern kamen drei Monate obendrauf, weil er im vorigen April in einem Billigladen in der Innenstadt Zigaretten und Haushaltswaren für 10,25 Euro und in einem Supermarkt Lebensmittel für 6,55 Euro gestohlen hatte. „Das Leben ist schwierig”, sagte er der Amtsrichterin. Er habe nur 159 Euro Sozialhilfe, das reiche nicht. Also gehe er stehlen.

Straftaten seit 1992, auch schwere Brandstiftung

Wenn er mal gerade nicht im Knast sitzt, lebt er in einem städtischen Wohnheim, mietfrei. Weil er weder eine Ausbildung oder einen Job noch soziale Kontakte hat („Ich habe keine Freunde. Ich bin ganz allein”), wird sich an dieser Art Leben wohl auch nichts ändern. Wie es denn weiter gehe, fragte die Richterin. Antwort: „Ich weiß nicht.”

Schon 1992 ging das los mit den Straftaten. Erst Schwarzfahren, dann fast nur noch Ladendiebstähle bis in die heutige Zeit. Eine schwere Brandstiftung war allerdings auch einmal dabei, 1994. Damals bekam er zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Klag- und widerstandslos ließ sich der klein gebaute, aber gut genährte Angeklagte im Gerichtssaal abführen. Auf Rechtsmittel verzichtete er.