Bochum. Eine 61-jährige Witwe aus Bochum erhält keine staatliche Opferentschädigung, nachdem ihr Mann kurz nach einem Einbruchdiebstahl an einem Schlaganfall gestorben war. Das Sozialgericht lehnte ihre Klage ab.

Die Witwe (61) eines Bochumer Hauseigentümers, der fünf Tage nach einem Einbruch einen Schlaganfall erlitt und daran starb, ist jetzt mit einer Klage auf staatliche Opferentschädigung gescheitert. Das hat jetzt das für Bochum zuständige Sozialgericht Dortmund entschieden - weil es keinen Körperkontakt zwischen Täter und Opfer gab.

Laut Gericht hatten die Eheleute sich während des Einbruchs im Keller ihres Hauses befunden und lediglich Geräusche über ihnen gehört. In den folgenden Tagen waren sie beunruhigt, weil sie eine Rückkehr des Täters befürchteten. Denn dieser hatte unter anderem den Autoschlüssel gestohlen. Eventuell wollte er später noch den Wagen aus der Garage holen, dachten die Opfer.

Entscheidend: Es fand kein Körperkontakt statt

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte den Antrag der Witwe auf Opferentschädigung aber ab. Dagegen hatte die 61-Jährige beim Sozialgericht geklagt - ebenfalls ohne Erfolg.

Die Richter begründeten das damit, dass kein tätlicher Angriff auf den Hausbesitzer stattgefunden habe. Vielmehr handele es sich bei dem Einbruchdiebstahl um ein Vermögensdelikt, das sich nicht gegen die körperliche Unversehrtheit der Eheleute gerichtet habe. Der Umstand, dass dabei die Privatsphäre der Opfer verletzt werden könne, ändere daran nichts.