Bochum. Die Adam Opel AG hat einen Spielzeugautohändler wegen vermeintlichen Markenrechtsverstoßes verklagt - und in allen Instanzen verloren. Auch vor dem Bundesgerichtshof blitzte Opel ab.
Es ging um einen kleinen funkgesteuerten Astra V8 Coupé, der am Kühlergrill den Opelblitz trägt. Opel passte das gar nicht. Das Unternehmen wollte das verbieten lassen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) machte da nicht mit. Der kleine Spielzeug-Astra darf seinen Blitz weiter blitzen lassen.
Der 1. Zivilsenat meinte zwar, dass die Voraussetzungen für einen Markenverstoß durchaus vorliegen. Dennoch sei die Opel-Klage unbegründet, weil die angesprochenen Verbraucher den Blitz auf dem Spiel-Astra „nur als originalgetreue Wiedergabe der Marke Opel verstehen” und nicht als Hinweis auf die Herkunft des Spielzeugautos.
Markenrechtler: "Revolutionäre Entscheidung"
Der Bochumer Markenrechtler Dr. Stefan Ulbrich sagte am Dienstag auf WAZ-Anfrage: „Das ist eine revolutionäre Entscheidung für das Markenrecht. Obwohl die Klagemarke Opel identisch ist mit dem an dem Spielzeug ange-brachten Zeichen und der Markenschutz für Spielzeuge auch besteht, sieht der BGH hierin dennoch keine Verwechslungsfunktion, sondern ,ein Abbildungsdetail der Wirklichkeit'.”