Bochum. Eine ehemalige Jugendvertreterin bei Opel Bochum, Sara Beisenkamp (24), blickt am Mittwoch, 17. Februar, gespannt nach Erfurt. Dort entscheiden Bundesarbeitsrichter, ob sie zu Recht von Opel trotz besonderen Kündigungsschutzes nicht übernommen worden ist.

Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, ob eine ehemalige Jugendvertreterin im Bochumer Opel-Werk, Sara Beisenkamp (24), trotz ihres besonderen Kündigungsschutzes nicht übernommen werden muss. Opel hatte 2006 und 2007 alle Auszubildenden nach der Lehre abgewiesen - und will auch Sara Beisenkamp nicht übernehmen. Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann: „Diese Maßnahme richtete sich augenscheinlich gegen weit über Opel hinaus bekannte kämpferische Jugendvertreter und Gewerkschafter, die den Kampf um die Übernahme der Auszubildenden organisierten.”

Grundsatzurteil erwartet

Opel hatte im Fall Sara Beisenkamp arbeitsgerichtlich bisher Recht bekommen. Jetzt entscheiden die obersten Arbeitsrichter. Die Opel-Betriebsrätin glaubt, es wird ein Grundsatzurteil. Entschieden werde auch darüber, ob eine Jugendvertreterin nicht übernommen werden dürfe, wenn zugleich Leiharbeiter angestellt würden.

Zurzeit hat Opel rund 200 Lehrlinge. 2008 wurde jeder Zweite wieder übernommen, 2009 jeder Fünfte. Momentan gibt es sieben Jugendvertreter. Heute ist Sara Beisenkamp Mitglied der Vertrauenskörperleitung bei Opel. Weil das Gerichtsverfahren wegen der Nicht-Übernahme noch läuft.

Vor dem Prozess in Erfurt (9.45 Uhr) findet ab 8.45 Uhr eine Kundgebung zur Unterstützung von Sara Beisenkamp statt. Dazu ruft Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann auf.