Bochum. Eine klassische Drogenkarriere endete am Dienstag mit fünf Jahren Haft. Ein 33-jähriger Bochumer wurde wegen zwei bewaffneter Raubüberfälle zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Eine klassische Drogenkarriere, die immer weiter in Beschaffungskriminalität versank, erfuhr am Dienstag einen weiteren Tiefpunkt. Ein 33-jähriger Bochumer bekam vor dem Landgericht fünf Jahre Haft, weil er unter „Suchtdruck” in Bochum eine Tankstelle und ein Sonnenstudio überfallen hatte.
Mit der Beute sofort neue Drogen gekauft
Seit dem 13. Lebensjahr rauchte er Cannabis. Später nahm er auch härtere Drogen. Die Schule schmiss er nach der 9. Klasse. Seitdem ging es nur noch weiter abwärts. Die Sucht beherrschte sein Leben. Er wurde „politoxikoman”, vielfach abhängig. Sein Anwalt: „Er nahm alles, was brummt.” Um die Drogen zu finanzieren, wurde der Angeklagte kriminell. Es folgten Strafen für Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Drogendelikten. Richter Josef Große Feldhaus: „In fast jährlichem Rhythmus ist er verurteilt worden.” Dann kam der Mai 2009. Der Junkie, mittlerweile durch das staatlich verabreichte Schmerzmittel Polamidon substituiert, spritzte sich, als Beikonsum, Kokain. Als die Wirkung rasch nachließ und die Nerven flatterten, entschloss er sich zu einem bewaffneten Raubüberfall.
Am Abend des 17. Mai fuhr er mit der Bahn 308 zu einer Tankstelle in Innenstadtnähe, maskierte sich und bedrohte den Kassierer mit einer Spielzeugpistole. Beute: 650 Euro. Damit kaufte er neue Drogen, etwas Kleidung und ein Telefon. Am 21. Mai war das Geld verbraucht. Da griff er sich erneut die Spielzeugpistole und überfiel, am hellen Tag, die Angestellte (21) eines Sonnenstudios unweit der Tankstelle. Die Angst des Opfers war ihm auch diesmal egal. Beute: 245 Euro. Damit wollte er sofort in Dortmund „einkaufen gehen” (Drogen). Am Bahnhof Ehrenfeld schnappte ihn aber die Polizei. Seitdem ist er eingesperrt.
Jetzt wird erstmal eine alte Strafe vollstreckt
Er verbüßt jetzt noch eine alte Strafe bis Juni 2012. Danach muss er, so das Urteil von Dienstag, weitere dreieinhalb Monate im Gefängnis absitzen. Dann aber geht es wohl für zwei Jahre in eine geschlossene Entziehungsanstalt, die das Gericht ebenfalls anordnete. Der Strafrest könnte auf Bewährung erlassen werden.