Bochum. Ein 24-jähriger Bochumer, der wegen des Wurfes einer Bierflasche auf einen fahrenden Rettungswagen angeklagt war, konnte das Schöffengericht am Montag ohne Urteil wieder verlassen. Es gab keine stichhaltigen Beweise gegen ihn.

Ein Bierflaschenwurf auf einen fahrenden Rettungstransportwagen (RTW) bleibt ungesühnt. Ein 24-jähriger, wegen Drogenbesitzes und Sachbeschädigung vorbestrafter Bochumer, der deshalb am Montag vor dem Schöffengericht angeklagt war, hatte die Täterschaft bestritten: „Ich war das nicht.” Eine Indizienkette war zwar vorhanden, aber zu brüchig. Und so stellten die Richter das Verfahren ohne Urteil ein.

Rettungswagen musste Vollbremsung machen

Die hirnlose Tat passierte am 11. September um 23.30 auf der Otto-Brenner-Straße in Wattenscheid. Der Rettungswagen fuhr mit 50 km/h von einem Einsatz zurück ins Martin-Luther-Krankenhaus, ohne Patient. Plötzlich schleuderte jemand aus einer Gruppe von vier Männern eine Bierflasche gegen den RTW. Der Fahrer erschrak und musste eine Vollbremsung machen, um nicht gegen geparkte Autos zu krachen. Ein Hinterreifen rollte über die Glasflasche.

Der Fahrer (32) sagte am Montag im Zeugenstand: „Der Einzige, der sich sofort aus der Gruppe entfernt hatte, war der Angeklagte. Den Wurf selbst habe ich aber nicht gesehen. Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, dass er es war. Ich war aber überzeugt, dass er es war.” Er habe den Angeklagten damals zu Fuß direkt verfolgt und festgehalten. Da habe er gesagt, dass er unter Bewährung stehe. Dann sei so ein Flaschenwurf ja besonders schlecht, habe er, der Zeuge, zu ihm gemeint. Und da habe der Angeklagte genickt.

Angeblich Geständnis nach der Tat

Das klang ziemlich eindeutig. Nur hatte der Zeuge diese Art Geständnis damals bei der Polizei gar nicht erwähnt. Das schmälerte vor Gericht den Beweiswert. Außerdem gab es keinen Zeugen, der den Wurf konkret gesehen hatte, auch nicht der Beifahrer, ein Oberbrandmeister (40).

Zur Tatzeit hatte der Angeklagte 1,6 Promille Alkohol intus gehabt. Der Richter fragte angesichts der Vorstrafen aber, ob das nicht vielleicht nur "eine gute Startgeschwindigkeit" gewesen sei.

Einen Freispruch gab es aber nicht. Dafür sprachen die Indizien dann doch zu stark gegen den Angeklagten. Vor Gericht machte er einen respektlosen, gelangweilten, beinahe teilnahmslosen Eindruck. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm wegen seiner Vorstrafen eine Gefängnisstrafe gedroht.