Bochum. Eine 28-jährige Bochumerin, die bei Ebay gar nicht existente Goldbarren versteigert hatte, ist am Mittwoch haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt.

Der Oberstaatsanwalt wollte für die zweifach einschlägig vorbestrafte Betrügerin zwei Jahre und neun Monate Haft. Außerdem solle sie sofort eingesperrt werden, wegen Fluchtgefahr. Das Landgericht verhängte aber nur zwei Jahre Haft und setzte sie zur Bewährung aus. Als Auflage muss die Frau 250 Sozialstunden abarbeiten. Mit der Bewährung folgte die 13. Strafkammer Verteidiger Egbert Schenkel: „Man muss die Kirche im Dorf lassen”, hatte dieser plädiert.

Oberstaatsanwalt warf ihr "Gier" vor

Die von Hartz IV lebende Frau hatte im Mai '09 vier Goldbarren zu Preisen zwischen 1100 und 3300 € an Bieter in ganz Deutschland verkauft. Um Seriosität vorzugaukeln, hatte sie als Verkäufer eine GmbH ausgewiesen und das Foto einer (Schein-)Belegschaft hinzukopiert. Außerdem fingierte sie positive Käuferbewertungen. Der Ankläger warf ihr „Gier” vor.

15000 Euro Beute - angeblich alles verprasst

Insgesamt 20 Kunden fielen auf den Internetbetrug rein: Sie zahlen, erhielten dann aber keine Ware. Außer Goldbarren hatten sie Zelte, Porzellanfiguren, Parfum, Matratzen und Laptops ersteigert. Auch eine Teichfolie war dabei. Insgesamt erbeutete die Frau damit über 15 000 Euro. Das Geld, sagte sie im Prozess, sei weg. Ausgegeben für einen Urlaub in Ägypten mit Tauchkurs sowie in der Spielbank Hohensyburg. „Es tut mir leid.”

Vielleicht spielte Hintermann eine Rolle

Richter Carsten Schwadrat hielt es aber für möglich, dass die Frau, eine ehemalige Prostituierte, bei den Betrügereien von einem Hintermann, möglicherweise einem ehemaligen Zuhälter, gesteuert worden ist und jetzt hier im Prozess „nur ein Schlachtopfer abgibt”. Dazu schwieg sie aber. Anders als bei der professionellen Aufmachung der Verkaufsangebote hatte sie sich sehr amateurhaft verhalten, als sie die Beute direkt von ihrem eigenen Konto bei einer Bank direkt neben ihrer Wohnung abholte.