Bochum. Für eine äußerst schwere Messerattacke auf seine Ehefrau muss ein 33-jähriger Familienvater aus Bochum lange büßen. So kam es zu der Bluttat.

Die Stiche in den Bauch seiner Ehefrau waren so wuchtig, dass die Tatwaffe, ein 36 Zentimeter langes Fleischermesser, verbog. Die 32-Jährige schwebte in aktuer Lebensgefahr. Am Dienstag wurde der Täter, ihr damaliger Ehemann (33), vom Schwurgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Bochumer Richter: „Angeklagter äußerte die Befürchtung, dass seine Frau ihn töten wollte“

Der bisher nicht vorbestrafte Familienvater hatte am späten Abend des 1. August 2022 in der gemeinsamen Wohnung an der Straße An der Maarbrücke“ in Bochuum-Hamme wie von Sinnen auf seine Ehefrau eingestochen. „Er äußerte die Befürchtung, dass seine Frau ihn töten wollte“, sagte Richter Volker Talarowski.

Mehr zum Thema

Der Angeklagte war kurz zuvor an einer schizophrenen Psychose erkrankt und bildete sich eine Tötungsabsicht wahnhaft ein. Tatsächlich wollte ihm seine Frau gar nichts tun. Nach einem zunächst verbalen Streit ging er in die Küche, holte sich das Küchenmesser und stach insgesamt elf Mal auf seine Frau ein. Sie erlitt schwerste Verletzungen am Bauch, Unterleib, Gesicht, Rücken und an der Brust.

Zwei Polizeibeamte retteten dem Opfer wohl das Leben

Zur Tatzeit schliefen die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder in ihrem Zimmer, wurden aber durch die Bluttat wach. Dank eines glücklichen Zufalls waren zeitgleich in derselben Straße zwei Polizeibeamte einen Einsatz wegen einer Sachbeschädigung an einem geparkten Auto. Dabei hörten sie Schreie aus der Tatwohnung. Die Beamten lokalisierten die Schreie und klopften an der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++

Die bereits stark blutende Frau sagte ihren Kindern, sie sollten die Tür öffnen. Doch der Täter rief ihnen zu: „Macht die Tür nicht auf, ich bin noch nicht fertig.“

In diesem Moment traten die beherzten Beamten die Tür ein, fixierten den Täter und lösten blitzschnell die Rettungskette aus, so dass ein Notarzt und Sanitäter das entsetzlich zugerichtete Opfer schnell ins Krankenhaus bringen konnten. Ohne die Polizei hätte es wohl keine Überlebenschance gehabt, hieß es im Prozess.

„Sein Ziel war ich – zum Glück nur ich!“

Der 33-Jährige hatte es damals nur auf seine Frau abgesehen, nicht auch auf die Kinder, zu denen er ein liebevolles Verhältnis hatte. „Sein Ziel war ich – zum Glück nur ich!“, zitierte Verteidiger Egbert Schenkel aus der Aussage der Ehefrau im Prozess. Trotzdem sagte Richter Talarowski: „Das muss für die beiden Kinder schrecklich gewesen sein.“

„Ich habe meine Frau geliebt“

„Ich kann mich nicht erinnern, wie das passiert ist“, hatte der Angeklagte in seinem ersten Prozess gesagt.

„Ich habe meine Frau geliebt. Aber die Sache mit dem Angriff… ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist.“ Die Ehe ist mittlerweile geschieden.

Der Angeklagte hatte in einem Imbiss gearbeitet, dann aber gekündigt, weil er auch seine Kollegen wahnhaft im Verdacht hatte, ihn umbringen zu wollen.

Bereits Anfang 2023 war der 33-Jährige für die Messerattacke verurteilt worden: zehn Jahre Haft wegen versuchten, heimtückischen Mordes. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen mehrerer Rechtsfehler auf, so dass jetzt andere Richter neu verhandeln mussten. Eine Heimtücke stellten sie aber nicht fest, weil die Frau unmittelbar vor den Stichen nicht mehr arg- und wehrlos gewesen sei. Deshalb verurteilten die Richter den Mann wegen versuchten Totschlags.

Gericht ordnete die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie an

„Die Tat haben Sie begangen, weil sie krank sind“, sagte der Richter. Seine Steuerungsfähigkeit war aber nur eingeschränkt, nicht ganz aufgehoben.

Parallel zur Haft ordnete das Gericht die Einweisung in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus an, wo der Täter schon seit der Tat aus Sicherheitsgründen untergebracht ist. Wegen der Krankheit ist er gefährlich. Im Schnitt dauert der Aufenthalt dort sieben bis acht Jahre, so dass der Mann möglicherweise gar nicht mehr in ein Gefängnis muss. Über die Freilassung aus der Klinik entscheiden die Fachärzte.