Bochum. Anwohner wollen per Gericht den Bebauungsplan Ostpark in Bochum kippen. 2021 hatten sie einen Antrag gestellt. Gebaut wird dort bereits.
Etwa 1000 Wohnungen sollen am Ostpark in Bochum gebaut werden. Gegen den Bebauungsplan 900 Ostpark/Feldmark haben 2021 mehrere Anwohner vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. Sie wollten den B-Plan kippen. Dieses Vorhaben ist gescheitert. Vorerst jedenfalls.
Oberverwaltungsgericht entscheidet: B-Plan für Ostpark in Bochum ist wirksam
„Der Normenkontrollantrag hatte keinen Erfolg, er ist abgelehnt worden“, so OVG-Sprecher Dirk Rauschenberg im Gespräch mit dieser Redaktion. Der Senat habe den Bebauungsplan als wirksam angesehen. Eine Revision sei nicht zugelassen worden.
Damit muss dieses Verfahren allerdings noch nicht beendet sein. Die Antragsteller können nämlich noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde.
Die ausdrückliche Notwendigkeit, dass die ursprünglichen Bebauungspläne erst noch aufgehoben werden müssten, bevor der neue B-Plan mit der Nummer 900 überhaupt wirksam werden könne, sieht das Gericht nicht. Der Gerichtssprecher: „Das Gebiet wurde neu überplant. Und dann gilt der neue Plan.“ Der Rechtsanwalt der Antragsteller hatte zuvor von einer „widersprüchlichen Planung“ gesprochen und die Frage aufgeworfen, ob die alten B-Pläne rechtswirksam aufgehoben worden seien.
Nachbarn haben 2021 einen Normenkontrollantrag gestellt
Vor fast fünf Jahren hat die Politik in Bochum einen wegweisenden Beschluss gefasst. Sie hat den Bebauungsplan Nr. 900 „Ostpark/Feldmark“ abgesegnet – und damit den Rahmen für die Gestaltung einer Fläche von fast 30 Hektar in Altenbochum und Laer festgelegt. Etwa 1000 Wohnungen sollen dort insgesamt entstehen, längst sind die ersten Häuser gebaut. Doch dann drohte der gesamte B-Plan womöglich auf der Kippe zu stehen.
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Am Donnerstag wurde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster der Normenkontrollantrag gegen den B-Plan mit der Nr. 900 verhandelt. Mehrere Personen aus Bochum, nach Informationen dieser Redaktion betroffene Nachbarn, die an mehreren Stellen des betreffenden Gebiets Grundbesitz besitzen, haben den Antrag gestellt. Das war 2021. Nun wird am Donnerstag verhandelt. Die Antragsteller argumentieren, der B-Plan sei unwirksam.
„Wir sehen verfahrensrechtliche Defizite“, sagt Wolfgang Wesener. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Recklinghausen vertritt die Antragsteller. Es gehe zum Beispiel um eine vermeintlich „widersprüchliche Planung“. Der neue Plan erfasse alte, rechtsverbindliche Bebauungspläne. Wesener: „Es wird darum gehen, ob diese, wie die Stadt behauptet, wirklich rechtswirksam aufgehoben worden sind.“ Die Stadt berufe sich darauf, den Rahmenplan Ostpark/Neues Wohnen umgesetzt zu haben.
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Aus Sicht des Rechtsanwalts „ist die planungsrechtliche Konstellation außergewöhnlich. „Der Bebauungsplan tangiert auch andere, schon längst bestehende Bebauungspläne und überplant diese teilweise. Das ist eine spannende juristische Fragestellung. Ich weiß gar nicht, ob das in dieser Konstellation von einem der Bausenate schon einmal entschieden worden ist.“
Fast 30 Hektar großes Gebiet ist dreigeteilt
Das Plangebiet ist aufgeteilt in drei große Bereiche: Westlich des Sheffield-Rings befindet sich das künftige Quartier Feldmark, das sich rund um den Friedhof Altenbochum auf den Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei erstreckt. Der mittlere Bereich zwischen Sheffield-Ring und Havkenscheider Straße ist durch die nördlich und südlich angrenzen Kleingartenanlagen und einen neuen See nebst Entwässerungsanlagen geprägt. Der östliche Teil ist gekennzeichnet durch landwirtschaftliche Nutzung. Noch – auch hier sind viele neue Häuser vorgesehen.