Bochum. Im Mai werden in Bochum-Wattenscheid zwei Häuser versteigert, darunter eine Doppelhaushälfte von 1905. Preise, Größe und Lage – die Infos.
Wer sich für einen Hauskauf interessiert, könnte bald fündig werden. Auf dem Immobilienmarkt gibt es immer wieder Schnäppchen – zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen. Für Bochum-Wattenscheid hat das Amtsgericht Bochum für Mai gleich zwei Immobilien zur Versteigerung ausgeschrieben: ein Einfamilien- und ein Mehrfamilienhaus, beide von Anfang des 20. Jahrhunderts.
Es handelt sich um sogenannte „Teilungsversteigerungen“, offiziell „Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“. Dabei kommen Immobilien von Eigentümergemeinschaften unter den sprichwörtlichen Hammer, also beispielsweise von Erbengemeinschaften, die sich nicht einigen können.
Denkmalgeschütztes Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus aus dem Denkmalschutz, das 1905 erbaut wurde, kommt am 24. Mai (11 Uhr) unter den Hammer. Die eingeschossige Doppelhaushälfte liegt an der Hüller Straße 99 in Wattenscheid und hat eine Wohnfläche von 121 Quadratmetern.
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Seit 2003 ist es „Bestandteil einer unter Denkmalschutz stehenden Häusergruppe“. Der Eigentümer ist damit verpflichtet, die Immobilie „im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen“, heißt es im Gutachten. Um das Gebäude zu sichern, darf es folglich nicht „abgebrochen, zerlegt, beseitigt, umgestaltet“ oder „mit artfremden Materialien instandgesetzt“ werden. Neben Vorteilen wie Steuerermäßigungen können Nachteile wie Mehrkosten entstehen.
Im Erdgeschoss befinden sich zwei Räume, die Küche und im Treppenhaus ein WC. Es ist mit drei Räumen voll unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss mit drei Räumen und Bad im Treppenhaus. Nach Angaben der Eigentümerin wurden Teile des Gebäudes wie Bad, Elektrik und Heizung im Jahr 2007 erneuert. Außerdem gibt es einen begrünten Garten. Das Haus befindet sich „in einer Wohnsiedlung mit aufgelockerter Bebauung, Grünflächen zwischen den Häusern“. Die umliegenden Häuser haben laut Gutachten Siedlungscharakter und sind überwiegend ein- bis zweigeschossig.
Im Gutachten wird der Zustand wie folgt beschrieben: „Baujahresentsprechendes Siedlungshaus mit Instandsetzungsbedarf und Unterhaltungsrückständen an nahezu allen Gewerken“. Es bestehe ein „umfassender Renovierungs- und Modernisierungsbedarf“. Mitunter für den „verbrauchten“ Zustand und die Pflegerückstände wurde der Abschlag auf 50.000 Euro gesetzt. Der veranschlagte Verkehrswert liegt damit bei 204.000 Euro. Derzeit wird das Haus eigengenutzt.
Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1904
Am 3. Mai (9 Uhr) wird ein Mehrfamilienhaus aus dem Baujahr 1904 an der Hardenbergstraße 6 in Wattenscheid-Mitte zwangsversteigert. In dem dreigeschossigen Bau unweit des August-Bebel-Platzes sind sieben Wohnungen mit einer Wohnfläche von zusammen rund 387 Quadratmetern. Die einzelnen Wohnungen sind zwischen 27 und 78 Quadratmeter groß. Das Haus hat acht Kellerräume und ein ausgebautes Dachgeschoss. Es liegt an einer Einbahnstraße.
Die Wohnungen hätten beim Ortstermin im Mai 2023 nicht besichtigt werden können, heißt es im Gutachten. Lediglich das Treppenhaus, die Kellerräume und die Außenanlage waren zugänglich. Für das Risiko eines abweichenden Zustands der Wohnungen von den Angaben der Eigentümer wurde ein Sicherheitsabschlag von dem ermittelten Wert vorgenommen, der sich auf insgesamt 33.000 Euro beläuft. Einzelne Umbau- und Renovierungsarbeiten liegen schon länger zurück.
Drei der Wohnungen waren laut Gutachten zum Zeitpunkt der Besichtigung vermietet, drei von Verfahrensbeteiligten oder Familienangehörigen bewohnt, eine habe leer gestanden. Zum Haus gehören zwei Stellplätze im Hof; ob diese vermietet sind, sei nicht bekannt. Das Gebäude macht „einen altersentsprechenden und größtenteils normal unterhaltenen, jedoch einfachen Eindruck“, urteilt die Sachverständige. Es gebe „sichtbare Instandhaltungsrückstände“. Sie veranschlagt einen Verkehrswert von 328.000 Euro.
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Die beiden Termine finden im Amtsgericht Bochum (Josef-Neuberger-Straße 1) statt, im Saal A1.04 (Gebäudeteil A, 1. Obergeschoss). Das Gericht weist darauf hin, dass die Verfahren allein in den Händen der Gläubiger liegen. Diese könnten das Zwangsversteigerungsverfahren jederzeit einstellen und damit auch die anberaumten Termine aufheben lassen.
Verkehrswert und Mindestgebot
Der Verkehrswert im Gutachten zu einer Zwangsversteigerungs-Immobilie soll den „gegenwärtigen Marktwert des Objektes“ angeben, erklärt das Amtsgericht in seinen Hinweisen für Bietinteressenten. Er soll also den Preis abbilden, „der bei einer freiwilligen Veräußerung möglicherweise zu erzielen wäre“.
Dieser Betrag muss nicht geboten werden. Es gibt jedoch eine Untergrenze: Der Zuschlag werde von Amts wegen versagt, wenn beim ersten Termin nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes geboten würden, so das Gericht.
Wer bieten will, muss sich mit gültigem Personalausweis oder Pass ausweisen – und bei Abgabe des Gebots eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt laut Gericht in der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts. Wichtig: Der Verkäufer haftet z.B. nicht für etwaige Mängel, ebenso wenig hat der Käufer Anspruch auf Gewährleistungen. Er kann auch nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Weitere Informationen und Tipps hat das Gericht in einem Merkblatt zusammengefasst, das online zu finden ist.