Bochum. Im Amtsblatt des Bundes lässt sich nachlesen, für welche Verstorbenen Behörden Erben suchen. Dabei geht es bisweilen auch in Bochum um viel Geld.

Immer wieder sterben Menschen, von denen unklar ist, ob sie Verwandte haben und ob diese ein mögliches Erbe antreten. Mit der Suche nach Hinterbliebenen beschäftigt sich das Nachlassgericht – „bis zu einem bestimmten Punkt“, so Klaus Prüfer, Direktor des Amtsgerichts Herne. Sonst wird ein Nachlasspfleger, häufig ein Rechtsanwalt, mit der Suche beauftragt.

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Öffentlich gemacht wird die Suche außerdem im Bundesanzeiger. Täglich erscheinen in dem Amtsblatt der deutschen Bundesbehörden sogenannte öffentliche Aufforderungen. Eine der jüngsten Aufforderungen des Amtsgerichts Bochum stammt vom 2. Februar. Darin heißt es, die Erben des am 24.11.2022 verstorbenen Frank Peter D. (Anm. d. Redaktion: Der vollständige Name steht im Bundesanzeiger), geboren am 07.10.1959, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Bochum, hätten nicht ermittelt werden können. „Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, sich binnen sechs Wochen zu melden, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht - Nachlassgericht - Bochum anzumelden.“

Falls sich niemand meldet, werde gemäß § 1964 des Bundesgesetzbuches (BGB) festgestellt, „dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist“. So wie in 166 Fällen im Jahr 2015, in denen NRW als Erbe nach dem Tod von Bochumern profitierte. Elfmal gehörte auch Grundbesitz zur Erbmasse.

NRW hat allein 2015 von Bochumern 1,1 Millionen Euro geerbt

Für NRW ist eine Erbschaft zwar auch mit Kosten verbunden. So sind etwa im Jahr 2015 allein 360.000 Euro angefallen, es wurden aber durch Erbschaften auch Einnahmen von 1,1 Millionen Euro erzielt. Unterm Strich also ein Plus.

Informiert wird in den Nachlassmitteilungen aber auch darüber, wenn „alle anderen ermittelten Erben das Erbe ausgeschlagen haben, wie es in einer anderen aktuellen Mitteilung des Amtsgerichts Bochum heißt. Dies geschieht häufig dann, wenn ein Verstorbener Schulden hinterlassen hat bzw. vermutlich überschuldet war.

Suche des Amtsgerichts Bochum nach Erben eines Vermögens

Nicht selten geht es um Geldbeträge im vierstelligen Euro-Bereich; wie auch in dem besagten Fall des Frank Peter D. „Der Wert des positiven Nachlasses beträgt etwa 3.785,70 Euro. Verbindlichkeiten sind bislang nicht bekannt“, heißt es in der öffentlichen Aufforderung.

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Manchmal geht es bei der Suche aber noch um viel größere Beträge. So wie im Mai 2022, als das Amtsgericht nach möglichen Erben der Waltraud Luise S. gefahndet hat – und das mit folgendem, geradezu atemberaubenden Satz: „Der Reinnachlass beträgt ca. 1.000.000,00 Euro“.