Bochum. Schläge, Tritte und ein Schnitt ins Gesicht seiner Lebensgefährtin: Deshalb steht ein Bochumer vor Gericht. Die Anklage ist heftig.
Faustschläge, Ohrfeigen, Tritte, ein Messerschnitt ins Gesicht: Sollten sich diese Anklagevorwürfe gegen einen 47-jährigen Bochumer vor dem Landgericht bestätigen, dann hat dessen damalige Lebensgefährtin (46) ganz schlimme Monate erlebt. Am Donnerstag begann der Prozess.
Opfer hatte wegen Gewalt Metallplatten im Gesicht
Fünf Anklagen liest der Staatsanwalt vor. Alle Übergriffe sollen sich in ihrer Wohnung und in seiner früheren Wohnung in Wattenscheid-Mitte ereignet haben. Der schwerwiegendste Fall: Obwohl die Frau wegen vorheriger Gewalt durch den Mann schon Metallplatten im Gesicht implantiert gehabt habe, habe er ihren Kopf am 28. August zu Boden gedrückt und ihr mit einer Schere Teile ihrer Haare abgeschnitten. Außerdem soll er ihr zweimal eine brennende Zigarette auf dem Dekolleté ausgedrückt haben. Mit einem Messer habe er in die rechte Wange geschnitten, um ihr eine so genannte Zinkernarbe zu verpassen.
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„Die Welt“ solle sehen, dass die Frau „eine Verräterin“ sei
Am Tag darauf soll er beabsichtigt haben, diese Schnittwunde zu vertiefen – „um der Welt zu zeigen, dass sie eine Verräterin sei“, wie er in der Anklage zitiert wird. Die Frau sei aber rechtzeitig aus dem Fenster ihrer Wohnung im Erdgeschoss geflüchtet; die Wohnungstür sei von innen abgesperrt gewesen.
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Der Staatsanwalt wirft ihm auch vor, die Frau zwischen Februar und Juli vier weitere Male misshandelt zu haben: Es geht um Faustschläge und einen Titt ins Gesicht (Jochbeinbruch), Ohrfeigen, Würgen und die Drohung, sie „auf den Strich zu schicken“. Auch in einem dieser Fälle sei sie aus einem Fenster vor dem Mann geflüchtet.
Angeklagter sitzt in der Krümmede in U-Haft
Der kräftig gebaute Angeklagte sitzt in U-Haft. Er ist arbeitslos, wegen Gewalt vielfach vorbestraft und drogensüchtig. Letzteres soll auch die Frau sein.
Zu der Anklage äußern will sich der 47-Jährige erst am 5. Februar. Dann wird auch eine psychiatrische Gutachterin dabei sein, um seine Schuldfähigkeit einzuschätzen. In der Haft hat er mit der Psychiaterin nicht kooperiert. Das soll jetzt im Prozess auch so bleiben, wie er betont.