Bochum. Weil er einen kleinen Unfall bei einem Krankentransport nicht der Aufsichtsbehörde gemeldet hatte, ist am Mittwoch ein privater Rettungsdienst aus Bochum zu 500 Euro Bußgeld verurteilt worden.

Ein privates Unternehmen für Krankentransporte und Rettungsdienste ist am Mittwoch vom Bochumer Amtsgericht zu 500 Euro Bußgeld verurteilt worden. Der Amtsrichter sah einen Verstoß gegen das Rettungsgesetz. Das Unternehmen aus Bochum hatte an Heiligabend 2008 eine schwer kranke Patientin mit einem Rettungswagen transportiert. Dabei war die Frau leicht am Arm verletzt worden. Diesen Unfall hätte das Unternehmen der Ordnungsbehörde melden müssen, es aber nicht getan, meinte der Richter mit Blick auf das Rettungsgesetz. Die Aufsicht führt in diesem Fall die Verwaltung der Feuerwehr.

Die bekam von dem kleinen Unfall damals trotzdem Wind - und meldete den Fall an das Rechtsamt. Darüber kam die Sache vor Amtsgericht - als Ordnungswidrigkeit.

Konkurrenz ist gleichzeitig Ordnungsbehörde

Die Krankentransport-Firma wies den Vorwurf zurück. Sie kann die Aufregung nicht verstehen. Die Verletzung sei doch nur leicht gewesen. Da hätte man ja viel zu tun, wenn man sowas alles extra melden müsse, hieß es vor Gericht. Außerdem: „Die Feuerwehr ist unsere Konkurrenz - und die wird uns als Ordnungsbehörde vorgesetzt.”

Das Urteil wird jetzt wohl in einer Revision vom Oberlandesgericht Hamm überprüft.