Düsseldorf/Bochum. Der Deutsch-Iraner, der den Anschlag auf die Hildegardisschule verübte, bleibt im Gefängnis. Sein Verteidiger legte nun Revision ein.

Für den Brandanschlag auf eine Bochumer Schule, der eigentlich der Synagoge gelten sollte, ist ein 36-Jähriger zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Deutsch-Iraner wurde am Dienstag vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Verabredung zu schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen. Bei dem Brandanschlag war am 17. November 2022 am Gebäude der Hildegardisschule geringer Sachschaden entstanden

Der Angeklagte soll den Auftrag von einem wegen Mordes gesuchten früheren Hells-Angels-Rocker angenommen haben, der sich in den Iran abgesetzt hatte. Dass hinter diesem wiederum iranische Stellen gestanden hätten, davon sei das Gericht überzeugt.

Es liege auf der Hand, dass der Mordverdächtige mit iranischen Stellen kooperiere. Zudem habe dieser kein eigenes Interesse an einem Anschlag auf eine Synagoge. Außerdem legten Zeugenaussagen und Mitschnitte nahe, dass der Ex-Rocker wiederum Hintermänner gehabt habe.

Gericht sieht Zusammenhang zu Angriff auf Rabbinerhaus in Essen

Das Gericht gehe zudem davon aus, dass der Brandanschlag und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen ebenfalls am 17. November 2022 in einem Zusammenhang stünden und es sich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren.

Der Angeklagte teile die antiisraelische Haltung des iranischen Regimes. Er habe den Brandsatz lediglich deshalb auf die benachbarte Schule geworfen, weil ihm die Synagoge zu gut gesichert schien, so das Gericht.

Sein Auftraggeber habe kurz vor der Tat noch dem Angeklagten aus dem Iran geschrieben: „Bruder, falls du nicht willst, sag mir Bescheid, damit ich hier nicht blamiert werde.“

Urteil nach Brandanschlag entspricht Forderung der Bundesanwaltschaft

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sechs Monate Haft auf Bewährung wegen Sachbeschädigung beantragt.

Der Anschlag konnte aufgeklärt werden, weil ein Bekannter, den der 36-Jährige als Mittäter anwerben wollte, stattdessen zur Polizei gegangen war. Zudem legten Mobilfunkdaten und abgehörte Telefonate die Pläne offen.

Der Angeklagte hatte den Wurf des Molotowcocktails auf die Schule gestanden, aber bestritten, dass der Angriff eigentlich der Synagoge hätte gelten sollen. (dpa)

Update 28.12.:Der Verteidiger des 36-Jährigen hat inzwischen Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigte. Damit wird der Fall nun den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Nach dem Urteil hatte das Auswärtige Amt den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellt. „Wir werden keine ausländisch gesteuerte Gewalt in Deutschland dulden“, hieß es in der Mitteilung des Außenamtes. Laut staatlicher Nachrichtenagentur Irna hatte der Iran einen Tag später den deutschen Botschafter einbestellt. Die Islamische Republik habe gegen den Vorwurf protestiert, dass der Mann im Auftrag staatlicher iranischer Stellen gehandelt habe, hieß es.