Bochum. Wegen kinder- und jugendpornografischer Dateien ist ein Bochumer verurteilt worden. Die Polizei hatte seine Wohnung durchsucht.

Mehrere Hundert Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten hatte ein 55-jähriger Bochumer auf seinem Handy und Computer gehabt. Einige davon hat er auch übers Internet verschickt. Dafür wurde er am Montag vom Bochumer Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Bilder zeigen, wie Kinder und Jugendliche von unbekannten Verbrechern auf überaus schwere Weise sexuell missbraucht werden. Allein durch den Besitz solcher Aufnahmen würden die Verbrechen unterstützt, sagte der Richter.

Täter aus Bochum hat selbst drei Kinder

Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte, ein allein lebender Lagerarbeiter, ist selbst Vater dreier Kinder. Im Prozess legte er über seinen Verteidiger sofort ein Geständnis ab. „Es tut mir leid, was ich gemacht habe. Es wird nicht wieder vorkommen.“

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Am 6. April 2022 tauchte die Polizei bei ihm zu Hause auf, unangekündigt, und durchsuchte seine Wohnung und vor allem seine Speichermedien. Der Hinweis kam von der halbstaatlichen Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) aus den USA. Diese sucht gezielt nach kinderpornografischen Sendungen im Internet und sammelt sie. Wenn die Dateien Hinweise auf einen Ursprung in Deutschland haben, werden sie an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. So war es auch in diesem Fall aus Bochum.

Tochter des Angeklagten war bei der polizeilichen Durchsuchung anwesend

Bei der Wohnungsdurchsuchung war zufällig auch die älteste Tochter des Angeklagten anwesend; sie war dort zu Besuch. Wie der Verteidiger sagte, habe sich sein Mandant sehr geschämt. Schon kurz nach dem Einsatz habe er eine Therapie wegen dieser sexuellen Neigung begonnen.

Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht an, diese Therapie bis auf weiteres fortzusetzen. Ansonsten bekommt der 55-Jährige – zusätzlich – 150 Sozialstunden aufgebrummt. „Wenn Sie mir Stress machen, mache ich Ihnen doppelt Stress zurück“, sagte der Richter. Das Urteil ist rechtskräftig.