Bochum/Herne/Witten. Nicht nur erwachsene Straftäter verbreiten Kinderpornografie. Was tun, wenn sie bei Jugendlichen landet? Experten der Bochumer Polizei geben Rat.
Die verstärkte Verfolgung von Kinder- und Jugendpornografie sorgt für steigende Fallzahlen. Auf der einen Seite sind da die Fälle, die zu erwachsenen Sexualstraftätern führen. Auf der anderen Seite sind Ermittler und Gerichte aber zunehmend auch mit den Folgen dessen beschäftigt, was sie „Digitale Naivität“ nennen: Bundesweit waren 2022 laut Kriminalstatistik 42 Prozent der Tatverdächtigen in diesen Fällen jünger als 18 Jahre.
- 34 Männer und Frauen aus unterschiedlichen Direktionen sind Teil der „Besonderen Aufbau-Organisation (BAO) Tera“. In diesem Schwerpunktteam hat das Polizeipräsidium Bochum seit 2022 den Kampf gegen Kinderpornografie in Bochum, Herne und Witten gebündelt. Lesen Sie hier mehr zur Arbeit der „BAO Tera“: Kampf gegen Kinderpornografie: So arbeiten die Ermittler
Seit der Strafrechtsverschärfung 2021 werden Besitz und Verbreitung von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, als Verbrechen eingestuft (§ 184b StGB). Mindeststrafe: ein Jahr Haft. „Dieser Brisanz sind sich ganz sicher viele junge Menschen nicht bewusst“, sagt Kriminaldirektorin Dr. Antje Wippermann. „Wenn sie aus Neugier oder Sensationslust Bilder teilen – dann haben sie sich sofort straffällig gemacht, und zwar eines Verbrechens.“
„BAO Tera“ für Bochum, Herne, Witten: Prävention ist wichtiger Teil der Arbeit
Die Verschärfung sollte den Schutz von Kindern verbessern. Dass sich der Ermittlungsaufwand erhöhen würde, sei klar gewesen, sagt Antje Wippermann, parallel sei aber die landesweite Personalzuweisung in diesen Aufgabenbereichen nicht ausreichend erhöht worden. „Die Polizeibehörden sind damit alleingelassen worden, wie sie das bearbeiten.“ Bochum habe die kluge Entscheidung getroffen, Kräfte in der BAO Tera zu bündeln. Denn die Kripo damit allein zu lassen, wäre angesichts der Verschärfung unfair.
Prävention ist also ein wesentlicher Teil der Arbeit in der BAO. Kriminalhauptkommissarin Cornelia Heppner ist überzeugt: „Wissen schützt!“ Auf Elternabenden in Kitas und Schulen, in Schulungen für Lehrpersonal und bei Vorträgen in Schulklassen klären Heppner und Kollegen auf: Was ist strafbar? Was passiert, wenn so was innerhalb von Chatgruppen weitergeschickt wird?
Kinderpornografie bekommen? Nicht weiterleiten! Melden! Aufklären!
Was aber tun, wenn kinderpornografische Bilder oder Filme in der Klassen-Whatsapp-Gruppe, auf dem eigenen Handy landen? Zeigt man sich selbst an, wenn man damit zur Polizei geht? Die Präventionskampagne „Sounds wrong“ propagiert drei Schritte:
- Nicht weiterleiten!
- Melden!
- Aufklären!
Man solle keine Scheu haben, in solchen Fällen zur Polizei zu gehen, sagen die Kripo-Beamten. Sie raten, seinem (digitalen) Gegenüber offensiv die eigene Abneigung zu dokumentieren – zum Beispiel zu kommentieren: „Lass das sein!“ Einfach löschen – keine gute Idee. „Da muss man sensibilisieren“, sagt Cornelia Heppner. „Man darf nicht vergessen, dass hinter kinderpornografischem Material realer Missbrauch stecken kann.“
Mehr Informationen zur Kampagne „Sounds wrong“ und weiterführendes Material gibt es online: soundswrong.de