Bochum. Wegen einer Corona-Infektion hatte ein Bochumer auf der Intensivstation gelegen. Einen Tag später empfing er ohne Maske reichlich Familienbesuch.

Elf Menschen in einer Wohnung – und mittendrin ein 33-jähriger Corona-Patient, der tags zuvor noch auf der Intensivstation gelegen hatte und nun zeitweise keine Maske mehr trug: Diese Corona-Sünde wurde am Donnerstag vor dem Schöffengericht Bochum verhandelt. Der 33-Jährige, eine Aushilfskraft in Teilzeit, bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Er gehört zu einer großen Familie mitten in Riemke. Im Oktober 2020 erkrankte er so schwer an Covid-19, dass er mit einer Lungenentzündung auf der Intensivstation des St.-Josef-Krankenhauses landete. „Es war wirklich schlimm“, sagte er vor Gericht. Nach vier Tagen sollte er auf eine normale Isolierstation verlegt werden und sich sein Zimmer mit einem älteren Patienten teilen. Das wollte der Angeklagte nicht und ließ sich gegen ärztlichen Rat entlassen. „Ich habe dem Arzt gesagt, ich will nach Hause. Ich hatte Angst, dass ich mir noch was anderes einfange.“

Angeklagter aus Bochum stand unter strenger Isolationspflicht

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Von Jürgen Stahl und Bernd Kiesewetter

Zu Hause bei seinen Eltern und seinen Geschwistern stand er unter strenger Quarantänepflicht. Trotzdem kam am Tag nach seiner Selbstentlassung reichlich Besuch zu ihm, so dass sich in den Abendstunden elf Personen in der Wohnung aufhielten. Eine Verwandte rief deshalb die Polizei an. Die stellte fest, dass kein einziger eine Maske trug – auch nicht der Angeklagte.

Die Anklage wirft ihm vor, dass er eine Corona-Infektion aller anderen zumindest billigend in Kauf genommen habe. Tatsächlich soll zumindest seine Mutter später an dem Virus erkrankt sein.

Der Angeklagte sagte, er habe sich allein in seinem Zimmer aufgehalten. Nur als die Polizei vorgefahren sei, sei er ins Wohnzimmer gegangen. Nach anfänglichem Bestreiten gab er erst spät zu, dass es doch sein könne, „kurzzeitig“ doch keine Maske getragen zu haben.

Vater des Angeklagten schwor: „Alle trugen Maske. Ich schwöre. Der liebe Gott bezeugt das“

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Sein Vater (60) im Zeugenstand ruderte ebenfalls zurück. Anfangs versicherte er: „Alle trugen Maske. Ich schwöre. Der liebe Gott bezeugt das.“ Die Finger erhob er unaufgefordert zum Schwur. Später meinte er, dass es doch anders hätte gewesen sein können.

Der Angeklagte ist wegen Diebstahls mehrfach vorbestraft. Staatsanwalt Klaus-Peter Kollmann: „Ihm war bewusst, dass eine Virusübertragung hätte erfolgen können.“ Dem folgte das Gericht; es verhängte 120 Tagessätze zu je 10 Euro.

Nicht gut gelitten ist bei dem Angeklagten die Verwandte, die die Polizei rief; das sei „dumm“ gewesen. Richter René Bungardt sagte: „Tun Sie mir einen Gefallen: Seien sie der Verwandten nicht böse.“

Auch die Stadt verfolgt Corona-Verstöße. Seit Beginn der Pandemie gab es 1593 Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Maskenpflicht.