Bochum/Hattingen. Wegen Schlägen gegen einen Obdachlosen am Hauptbahnhof Bochum steht ein Bundespolizist vor Gericht. Vorwurf: Körperverletzung im Amt.
Erst wurde der Bundespolizist übel beleidigt, dann schlug er zu. Dafür steht der 44-jährige Hattinger seit Donnerstag vor dem Bochumer Amtsgericht. Vorwurf: Körperverletzung im Amt.
Es war ein Routineeinsatz, der am Ende eskaliert ist. Am 4. Dezember 2021 um 19.05 Uhr hatte die Polizei einem alkoholisierten Obdachlosen mittleren Alters am Südausgang des Bochumer Hauptbahnhofes einen Platzverweis erteilt, weil er rumgepöbelt haben soll. Zur Vermeidung weiterer Straftaten wurde er auf die Polizeiwache am Bahnhof gebracht.
Obdachloser pöbelte und beschimpfte die Polizei
Unterwegs beleidigte er die Beamten mit obszönen Schimpfwörtern. „Spar dir deine Machtgeilheit!“, sagte er ebenfalls. In der Wache sollte er durchsucht werden, doch er war renitent. In diesem Moment – und scheinbar ohne Vorwarnung – schubste der Angeklagte den Mann gegen eine Bank und schlug zweimal relativ kräftig in Richtung seines Kopfes. Außerdem holte er mit seinem Oberschenkel aus.
Ein Kollege des Angeklagten filmte den Einsatz mit seiner Bodycam. Ob beziehungsweise wo der 44-Jährige getroffen hat, ist nicht zu sehen. Der Obdachlose ist als Zeuge nicht greifbar.
Staatsanwalt wehrt sich gegen Verfahrenseinstellung: „Das ist massive Gewalt“
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„Das ist massive Gewalt, die hier geschehen ist“, sagt der Staatsanwalt. „Das kann ich so nicht durchgehen lassen.“ Er lehnte den „dringenden“ Vorschlag von Richter René Bungardt ab, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Bungardt wertet die Schläge zwar als „übermotiviert“ und „nicht angemessen“. Aber für „massiv“ hält er sie nicht.
Verteidiger Christoph Pindur spricht von gerechtfertigten „Blendschlägen“. Der Staatsanwalt indes will unbedingt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.
Anzeige kam von der Bundespolizei selbst
Angezeigt wurde der Polizist auf Initiative der Bundespolizei selbst. Denn im Verfahren gegen den Obdachlosen wegen Beleidigung und Widerstandes wurde auch die Bodycam ausgewertet.
Jetzt muss die Polizei nach dem Obdachlosen fahnden. Das kann Monate dauern. Erst dann startet der Prozess neu. Zurzeit soll der Angeklagte von seinen bisherigen Aufgaben entbunden sein.