Laer. Gut ein Jahr nach der Razzia gegen die Bandidos wird nun eine umfangreiche Begründung zur Klage gegen das Verbot der Gruppe eingereicht.

Gut ein Jahr nach der fein orchestrierten Polizeiaktion in Bochum-Laer und an anderen Objekten der verbotenen Rockergruppe Bandidos läuft nun eine wichtige Frist ab. Der Bochumer Anwalt Reinhard Peters hatte wenige Wochen nach dem vom damaligen Bundesinnenminister Seehofer ausgesprochenen Verbot Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. „Bis Montagnacht muss ich die Begründung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen. Da kommt ein mehrere Hundert Seiten dicker Schriftsatz zusammen“, sagt Peters.

Seit der Polizeirazzia und Beschlagnahme etwa eines schweren Motorrads ist das Vereinshaus an der Alten Wittener Straße verschlossen und versiegelt. Nichts darf raus und nichts darf ins Gebäude hinein. Die Embleme der Bandidos waren noch am Tag der Razzia von Feuerwehrleuten unter dem Schutz schwerbewaffneter Polizisten abgeschraubt worden. Zivilbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten an der Razzia ebenfalls teilgenommen. Etwa 15 Personen wurden zum Bochumer Chapter der Gruppe gerechnet.

Anwalt rechnet mit langem Verfahren

Das Ziel der Klage sei es, das Verbot wieder aufzuheben. Denn der Anwalt hält es für nicht zulässig, – er sprach damals sogar von „Sippenhaft“ – dass mit der Auflösung des Bandido-Dachverbandes „West Central“ auch alle Ortsgruppen vom Verbot betroffen seien. Der Dachverband hatte sich bereits im April 2021 selbst aufgelöst. Die Sicherheitsbehörden gingen jedoch davon aus, dass die Unterorganisationen weiter aktiv gewesen sein sollen.

Bild von der Polizeiaktion am 12. Juli 2021. Nach dem Einsatz wurden Schlösser ausgetauscht und diese versiegelt.
Bild von der Polizeiaktion am 12. Juli 2021. Nach dem Einsatz wurden Schlösser ausgetauscht und diese versiegelt. © WAZ | Weeke

Die Klage richtet sich auch gegen die Lesart der Gerichte, dass Motorräder, auch wenn sei einer natürlichen Person gehören, sie doch tatsächlich dem Vereinsvermögen des Rockerclubs zuzurechnen seien. Mit dieser Begründung war auch in Bochum eine solche Maschine beschlagnahmt worden. Bis zum Entscheid des Gerichtes könnte allerdings, so schätzt der Anwalt, noch einmal bis zu einem Jahr verstreichen.

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Dass mit dem Verbot der Embleme und der Beschlagnahme von Vermögen die Rockergruppe nicht verschwunden ist, zeigte sich erst vor wenigen Wochen auf der Ferieninsel Rügen. Polizei und Staatsschutz unterbanden dort eine Kolonnenfahrt mit rund 80 Mitgliedern der Bandidos. Rocker aus dem ganzen Bundesgebiet hatten sich getroffen. Bei der Ausfahrt trugen einige Kutten und Abzeichen des verbotenen Clubs.

Ein neues Amtssiegel wurde im Oktober 2021 am Zugang zum Bandido-Clubhaus angebracht.
Ein neues Amtssiegel wurde im Oktober 2021 am Zugang zum Bandido-Clubhaus angebracht. © WAZ | Weeke

Im Oktober gab es Hinweise auf einen Siegelbruch

Der Bochumer Polizei ist seit der Razzia im Juli letzten Jahres ein Vorfall zur Kenntnis gebracht worden. Ein Hinweisgeber hatte beobachtet, dass sich das amtliche Siegel am Schloss zum Gebäudeeingang gelöst hatte. Seit über einem Jahr wird die Liegenschaft an der Alten Wittener Straße vom Bundesverwaltungsamt betreut. Als die Polizei sich vor Ort und im Gebäude umgeschaut hatte, konnten keine Hinweise auf ein illegales Betreten oder mutwilliges Aufbrechen des Siegels festgestellt werden. Danach wurde ein neues Amtssiegel angebracht.