Bochum. Nach 31 Jahren sitzt in Bochum ein Mann wegen versuchten Raubmordes in einer Spielhalle auf der Anklagebank. Nun wurde er freigesprochen.
Im Prozess um einen brutalen Raubüberfall vor 31 Jahren in einer Bochumer Spielhalle ist der Angeklagte nun freigesprochen worden. Wie das Bochumer Landgericht auf Anfrage bestätigt, fiel der Freispruch zugunsten des 56-Jährigen am Montagvormittag.
Versuchter Raubmord in Bochumer Spielhalle: 56-Jähriger freigesprochen
In der Nacht des 27. Februar 1991 war die 48-jährige Angestellte einer Spielhalle an der nördlichen Kortumstraße überfallen und mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen worden. Im Rahmen einer sogenannten „Cold Case“-Ermittlung der Kripo war der Fall noch einmal aufgerollt worden.
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Der Angeklagte war am 1. November 2021 im Überseehafen in Bremerhaven festgenommen worden – Fingerabdruck- und DNA-Spuren sollten ihn stark belasten.
Fingerabdruck an Spielhallen-Tür stammt vom Angeklagten
Nach dem Freispruch stellt das Landgericht klar: Der am Tatort – konkret an der Eingangstür der Spielhalle – sichergestellte Fingerabdruck stamme definitiv vom Angeklagten. Es sei allerdings nicht klar, ob dieser am Tattag oder zu einem anderen Zeitpunkt entstanden sei. Die DNA-Spur auf dem Tatwerkzeug sei laut der Sachverständigen nur zum Teil auswertbar gewesen. Der ausgewertete Teil dürfe auf die DNA eines Großteils der Bevölkerung zutreffen.
Der Angeklagte war bereits seit dem 22. Februar wieder auf freiem Fuß. Die Kammer des Landgerichts Bochum sprach dem 56-Jährigen eine Haftentschädigung für die Monate in Untersuchungshaft zu – diese könnte bei dreieinhalb Monaten Untersuchungshaft rund 3000 Euro betragen.