Bochum. Seit vier Wochen kontrolliert die Bogestra, ob Fahrgäste sich an die 3G-Regelung halten. Mehrere Tausend Personen wurden bislang kontrolliert.
Mehrere Tausend Fahrgäste wurden in den vergangenen Wochen in den Bussen und Bahnen der Bogestra auf die Einhaltung der 3G-Regelung kontrolliert. Etwa zwei Prozent konnten dabei keinen 3G-Nachweis – Impfausweise, Genesungsnachweise sowie Testergebnisse – vorzeigen.
Fahrgäste ohne 3G-Nachweis müssen das Fahrzeug verlassen
„Das ist vergleichbar mit den Werten in anderen Städten und bei anderen Nahverkehrsunternehmen“, sagt Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns. Gegenüber den ersten Tagen sei die Zahl der Fahrgäste ohne Nachweis gesunken. Das Unternehmen führt dies auf den wachsenden Bekanntheitsgrad der Vorgaben und der steigenden zunehmender Impfquote zurück. Wer ohne 3G-Nachweis angetroffen werde, der müsse an der nächsten Haltestelle das Fahrzeug verlassen. Dabei sei es bislang zu keinen größeren Konfliktsituationen gekommen, sieht man einmal „von Diskussionen mit den Kontrolleuren ab“, so die Sprecherin.
Bogestra spricht von einem hohen Zuspruch
Acht Mitarbeiter eines beauftragten Dienstleisters kontrollieren täglich in Bochum und den anderen Städten des Betriebsgebiets in den Bogestra-Fahrzeugen. Auch Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsdienste sind immer mal wieder dabei. Bruns: „Und auch unseren Kundendienstbetreuern wird in der Regel der 3G-Nachweis vorgezeigt, auch wenn nur nach dem Ticket gefragt wird.“
Bislang habe die Bogestra gute Erfahrungen mit der Akzeptanz der 3G-Kontrollen bei den Fahrgästen gemacht. Die Rede ist von einem „hohen Zuspruch“. Die Kontrollen werden in den nächsten Wochen weiter durchgeführt.
Schülerausweis ist in den Ferien kein Testzertifikat
Seit Ende November gilt in ganz Deutschland die 3G-Regelung in Bus und Bahn zusätzlich zur Maskenpflicht. Für die Fahrgäste im ÖPNV bedeutet diese Vorgabe, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Ausgenommen von der 3G-Regel werden Kinder sowie Schülerinnen und Schüler aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen. Der Schülerausweis gilt in NRW vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 aufgrund der Ferien jedoch nicht als Testzertifikat.