Bochum-Langendreer. Weil vor ihren Haustüren zu viel und zu schnell gefahren wird, wünschen Bochumer Familien eine Anliegerstraße – für die Sicherheit der Kinder.

Dass an der Bömmerstraße in Bochum-Langendreer Spiegel von geparkten Autos abgefahren werden, geschieht fast jede Woche. Doch die Anwohner sind fast schon froh, dass nicht noch Schlimmeres passiert. Schließlich wohnen hier viele Familien mit Kindern. Und auch für viele Knirpse aus der Umgebung ist die Bömmerstraße der schnellste Weg zur Grundschule an der Bömmerdelle. Also muss sich was tun, finden viele Bewohner. Ihr Wunsch: eine Anliegerstraße.

Bochum: Familien in Sorge um ihre Kinder – in Wohnstraße herrscht zu viel Verkehr

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Denn auf der Bömmerstraße herrsche viel zu viel Verkehr. Und zu schnell gefahren werde auch. Um ihr Anliegen zu untermauern, haben Kris Heemskerk und Nachbarn eine Online-Petition gestartet, über die sie Unterschriften sammeln. 204 kamen schon zusammen. „Da haben wahrscheinlich alle hier aus der Straße unterschrieben“, schätzt Heemskerk. Die Unterschriften sollen demnächst Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) übergeben werden.

Dass auf der Bömmerstraße Tempo 30 gilt, sei gut und richtig, sagen die Anwohner. Nur halte sich kaum jemand daran. Kontrolliert werde nicht – leider. Früher, sagt eine Mutter, hätten die Kinder hier sorglos mit dem Bobbycar die Straße runterfahren können. Heute sei das selbst auf dem Bürgersteig nicht denkbar. Zumal diese auch komplett zugeparkt sind. Der Parkdruck, verursacht durch Besucher, Patienten und vor allem wohl Mitarbeiter des Knappschaftskrankenhauses, zieht sich hoch bis zur Bömmerstraße.

Vielbefahren und dicht beparkt ist die Bömmerstraße in Bochum-Langendreer. Zu viel für eine Wohnstraße, finden viele Anwohner – und wünschen sich eine Anliegerregelung.
Vielbefahren und dicht beparkt ist die Bömmerstraße in Bochum-Langendreer. Zu viel für eine Wohnstraße, finden viele Anwohner – und wünschen sich eine Anliegerregelung. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Aus Sicht der Anwohner ist eine Anliegerregelung die einzige Lösung, um eine Besserung und größtmögliche Sicherheit für die Kinder zu erzielen. „Man muss Maßnahmen ergreifen, bevor hier das erste Blut fließt“, formuliert es Kris Heemskerk, selbst Vater dreier Kinder, drastisch. Die Straße müsse vom Verkehrsdruck befreit werden, niemand müsse hier herfahren geschweige denn parken. Zumal in absehbarer Zeit auch das Parkhaus am Knappschaftskrankenhaus fertig sein dürfte. Die vier benötigten Schilder, so Heemskerk, würde man auch aus eigener Tasche bezahlen.

Im Rathaus sei die Thematik in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft worden, teilt Stadtsprecher Thomas Sprenger mit. Bei der Bömmerstraße handele es sich um öffentlichen Verkehrsraum, der im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich jedermann gleichermaßen zur Verfügung stehe. „Das Befahren sowie auch das Parken von ,Nicht-Anwohnern’ ist daher verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden.“

Kein „schutzwürdiger Bereich“

Dass bisher auf der Bömmerstraße in Langendreer die Geschwindigkeit nicht gemessen wurde, hat einen Grund: „Für eine Messung durch die kommunale Verkehrsüberwachung bedarf es eines schutzwürdigen Bereiches“, sagt Stadtsprecher Thomas Sprenger. „Zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Altenheim, Krankenhaus oder einer Gefahrenstelle.“ Ein direkter schutzwürdiger Bereich sei auf der Bömmerstraße jedoch nicht vorhanden. Wer die Anwohner mit seiner Unterschrift unterstützen möchte, findet die Online-Petition change.org/boemmerstrasse hier.

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Um das Knappschaftskrankenhaus zu erreichen, sei ein Befahren der Bömmerstraße unumgänglich. Sprenger: „Für Fahrzeugverkehr von der Hörder Straße kommend ist die Verbindung über die Bömmerstraße der direkte Weg. Besondere verkehrliche Probleme sind hier bisher nicht bekannt geworden.“ Eine zwingende Notwendigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung, den Verkehr durch die Bömmerstraße zu verbieten, bestehe nicht.

Gleichwohl will die Stadt auf die Anwohnerbeschwerden reagieren. „Es wird mittels eines Seitenradargerätes geprüft, ob es hier überdurchschnittliche Auffälligkeiten gibt“, kündigt Thomas Sprenger an. „Das Seitenradargerät wird über einen Zeitraum von einer Woche aufgestellt und misst Fahrzeuglängen und die gefahrene Geschwindigkeit. Sollte eine überhöhte gefahrene Geschwindigkeit festgestellt werden, muss im Anschluss noch geprüft werden, ob eine Messung technisch möglich ist.“

Eventuelle Geschwindigkeitskontrollen seien daher frühestens im Januar 2022 möglich. Sprenger: „Bei einer festgestellten überhöhten Geschwindigkeit besteht die Möglichkeit, präventiv eine mobile Geschwindigkeitstafel aufzustellen.“