Bochum-Stiepel. Ein Jäger hat Spaziergänger an der Ruhr in Bochum erschreckt, weil er nachmittags auf die Jagd ging. Rechtens oder nicht? Das sagt die Stadt.

Immer wieder gerne fährt Barbara Krüsmann aus Bochum-Altenbochum runter an die Ruhr, um auf den Wegen in der Ruhraue in Stiepel spazieren zu gehen. So auch vor ein paar Tagen. Allerdings kehrte sie von jener Runde verschreckt nach Hause zurück. Schüsse eines Jägers hatten sie auf ihrem Nachmittagsgang zusammenzucken lassen. Sie fragt: Ist die Jagd hier rechtens?

Bochum: Jagen in der Ruhraue – erlaubt oder verboten?

Sechs, sieben Schüsse seien gefallen, als sie auf dem Stück zwischen ehemaligem Wasserwerk und Brockhauser Straße unterwegs war, schildert Barbara Krüsmann. „Da bekommt man schon Angst.“ Auch zwei Frauen mit Pferden seien unterwegs gewesen, sagt sie. „Nicht ungefährlich.“ Den Jäger habe sie angesprochen. Antwort: Er dürfe das und kenne den Pächter.

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Selbst wenn, mein Barbara Krüsmann, müsse man Spaziergänger doch wenigstens vorwarnen, wenn nur ein paar hundert Meter entfernt gejagt werde. Sie selbst sei eine Förstertochter und kenne es nur so, dass Jagdbereiche abgesperrt würden.

Stadt Bochum: Vorwarnungen und Absperrung nicht erforderlich

Das treffe eher auf Treibjagden zu, sagt die Stadt Bochum. „Hier handelt es sich jedoch lediglich um die Jagdausübung eines einzelnen Jägers im Jagdrevier Stiepel. Da muss nichts abgesperrt werden und müssen auch keine Vorwarnungen erfolgen“, teilt Stadtsprecher Thomas Sprenger mit. „Derjenige, der die Jagd dort berechtigterweise ausüben darf, muss entweder Jagdpächter oder im Besitz eines Jagderlaubnisscheines, ausgestellt vom Jagdpächter, sein und natürlich einen gültigen Jagdschein besitzen.“

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Die Jagdausübung in Stiepel sei rechtens und der Jäger alleinverantwortlich für den Einsatz der Schusswaffe, so Sprenger weiter. Das Stadtgebiet sei mit Ausnahme eines erweiterten Innenstadtbereichs in Jagdreviere aufgeteilt. „Es ist einfach schier unmöglich, in einem Stadtrevier vor Ausübung der Jagd alle Einwohner vorzuwarnen. Es gibt auch keine derartige Verpflichtung.“

Die Stadt habe die Angelegenheit überprüft und beim Jagdpächter für das Revier Stiepel in Erfahrung bringen können, dass die dortige Jagdausübung rechtens gewesen sei und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt waren, erklärt Sprenger.