Bochum. Eine Inzidenz unter 35 ist der einzige Grenzwert, bei dem Corona-Maßnahmen gelockert werden könnten. Bochum liegt bei 31,8 – was bedeutet das?

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bochum liegt nach langer Zeit wieder unter 35. Bereits am Samstag, 25. September, meldete das Robert-Koch-Institut einen Wert von 34,8, nach zwischenzeitlich leichtem Anstieg beträgt die Neuerkrankungsrate am Dienstag, 28. September, 31,8. Damit ist eine wichtige Grenze unterschritten, doch Lockerungen greifen vorerst trotzdem nicht.

Diese treten in NRW in Kraft, wenn das Land bei einer Inzidenz von unter 35 liegt. Doch: „Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 gelten durch Einsetzen der 3G-Regel strengere Schutzmaßnahmen. Da der Landesdurchschnitt der Inzidenz (...) über 35 liegt, gilt dies mit dem Inkrafttreten der Verordnung landesweit“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium. Die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt im Bundesland derzeit 55,6, es gibt also es erst einmal keine Lockerungen in Bochum.

Solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt, müssen Nicht-Geimpfte oder -Genesene zum Beispiel für bestimmte Veranstaltungen und Dienstleistungen negativ getestet sein – dazu zählen Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Innengastronomie, der Friseurbesuch oder die Beherbergung.

Lockerungen bei Inzidenz unter 35 in Nordrhein-Westfalen

Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz auch landesweit unter 35, greifen Lockerungen. Dann gilt, dass von den bisherigen Schutzmaßnahmen nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in bestimmten Innenräumen – zum Beispiel im ÖPNV, Einkaufsgeschäften und an anderen infektionskritischen Orten – bleibt, so das Land NRW.

Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht demnach zudem noch für den Besuch folgender Einrichtungen einen Negativ-Test: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe oder Sammelunterkünfte für Flüchtlinge.