Bochum. Die Sparkasse Bochum hält ihre Kunden nach dem BGH-Urteil zu unzulässigen Bankgebühren weiter hin. Im Vest indes erhalten Kunden Geld zurück.

Kein Widerspruch heißt: Ja! Nach diesem Muster haben Banken in der Vergangenheit Gebühren erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte diese auch bei der Sparkasse Bochum übliche Praxis im April in einem Fall der Postbank für unwirksam. Seitdem prüft die städtische Tochter, ob sie ihren 160.000 Girokonto-Kunden Gebühren erstatten muss. Es geht um mehrere Millionen Euro.

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Für Verbraucherschützer ist die Sache klar. Das höchstrichterliche Urteil gelte auch für alle anderen Banken, heißt es. Während die ersten Sparkassen ihren Kunden Gebühren erstatten, ist die Sache in Bochum nicht entschieden. „Der Prüfungsprozess zu dieser Thematik ist noch nicht abgeschlossen. Die finalen Beurteilungen der Sparkassenverbände stehen aktuell noch aus“, teilt die Sparkasse Bochum auf Anfrage mit.

Nach BGH-Urteil: Sparkasse Bochum prüft Anspruch ihrer Kunden

Ganz anders handhabt es die Sparkasse Vest in Recklinghausen. „Nach Auswertung der Urteilsgründe kommen wir zu dem Ergebnis, dass unsere Preiserhöhung für ihr Girokonto vom 1.1. 2021 von dem BGH-Urteil betroffen und daher unwirksam sein könnte“, teilt sie denjenigen Kunden mit, die auf Rat der Verbraucherzentralen Einspruch eingelegt haben.

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Als Ausgleich werden den Kunden individuelle Geldbeträge angeboten, in einem der WAZ vorliegenden Fall 30 Euro. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder eines Präjudizes im Kulanzwege“, wie es heißt. Voraussetzung ist, dass der Kunde eine Vergleichsvereinbarung unterschreibt. „Wir wollen keinen Ärger mit unseren Kunden haben“, erläuterte ein Sprecher der Sparkasse Vest die Vorgehensweise.

Sparkasse Bochum wartet auf Bewertung der Verbände

Für die Sparkasse Bochum ist das Beispiel aus Recklinghausen kein Anlass, ihren Kunden Gebühren zu erstatten: „Unsere individuellen Rahmenbedingungen unterscheiden sich von denen anderer Sparkassen in verschiedenen Punkten. Daher ist es für uns zum aktuellen Zeitpunkt erforderlich, die abschließende Bewertung der Verbände abzuwarten.“