Bochum. Die Boden- und Mietpreise klettern sei Jahren unaufhaltsam. Jetzt will sich Bochum ein Mittel geben, um da künftig besser gegensteuern zu können.
Um die ständig steigenden Grundstückspreise für Wohnimmobilien zu zügeln, hat der Rat auf seiner Sitzung am Donnerstag (26.) nach einiger Diskussion die Eckpunkte einer neuen Bodenpolitik verabschiedet. Kern des Paketes ist vor allem der Punkt Erbbaurecht. Grundstücke sollen demnach nicht mehr vordringlich verkauft, sondern vielmehr im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von längstens 75 Jahren vergeben werden.
Die Stadt will mit diesem Instrument sicherstellen, dass vor allem beim Neubau von Mehrfamilienhäusern über einen langen Zeitraum eine „sozialgerechte Bodennutzung“ gewährleistet werden soll. Je nach Bebauung gibt es künftig Unterschiede. Gewerbliche Grundstücke sollen demnach entweder im Erbbaurecht oder durch Verkauf vermarktet werden. Das war den Linken nicht weit genug gegangen. SWie hatten dort ebenfalls das Erbbaurecht durchsetzen wollen, konnten dafür jedoch keine Mehrheit gewinnen.
Mit großer Mehrheit beschlossen wurde schließlich der Verwaltungsentwurf mit einigen Ergänzungen durch die rot-grüne Rathauskoalition, die etwa das Erbbaurecht immer zwingend dann bei einer Vermarktung von Grundstücken vorsieht, wenn sie unmittelbar an denkmalgeschützte Objekte grenzen. SPD-Fraktionvorsitzender Burkhart Jentsch hatte noch einmal deutlich geworben „Wir haben eine verrückte Preisentwicklung. Da muss was passieren. Boden ist eben keine Ware, sondern ist Allgemeingut und kein Spekulationsobjekt.“
CDU: „Leistungsstarke junge Familien in der Stadt halten“
Die CDU hatte mit ihrem Änderungsantrag, der ebenfalls keine Mehrheit fand, versucht, die Priorisierung des Erbbaurechtes etwas abzuschwächen. Vor der Abstimmung hatte der CDU-Experte in dieser Sache Roland Mitschke daran erinnert, dass die Stadt durch eine zu hohe Grundsteuer selbst ein Problem schaffe: „Wir müssen doch dafür sorgen, dass junge leistungsstarke Familien in der Stadt bleiben.“
Die Stadt hat sich nun ein Steuerungsmittel an die Hand gegeben, das auch dafür sorgen kann, dass bei einer Steigerung der Bodenwerte, wie in den letzten Jahren stetig geschehen, eben diese Werterhöhungen der Grundstücke grundsätzlich beim Vermögen der Stadt bleiben. Je nach Nutzung des Gebäudes ist nach Ablauf oder dem sogenannten Heimfall des Erbbaurechtes eine Entschädigung durch die Stadt zu zahlen, die jedoch 90 Prozent des Verkehrswertes zum jeweiligen Stichtag nicht übersteigen darf. In bestimmten Fällen kann der Verzicht auf eine solche Entschädigung vertraglich vereinbart werden.