Bochum. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes könnte die Sparkasse Bochum Millionen kosten. Seit Monaten prüft die Bank, ob sie Gebühren erstatten muss.

Mehr als drei Monate ist es her, dass Bundesrichter die übliche „Schweigen-ist-Zustimmung-Regel“ der Banken bei Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen für unwirksam erklärten. Passiert im Sinne der Kunden ist seitdem wenig bis nichts. Die allermeisten Banken halten es wie die Sparkasse Bochum: Sie prüfen noch.

Auf Anfrage der WAZ teilte die Sparkasse Bochum mit, man befinde sich „wie die gesamte Bankenlandschaft – noch in der Prüfung der komplexen Fragen“, die das Urteil aufwerfe. „Wir verzeichnen nur wenige Kundenreaktionen. Wir führen das auf die umfassende und transparente Information bei der Preisanpassung im November 2019 zurück“, heißt es.

Sparkasse Bochum prüft Urteil und hält Kunden hin

Vor knapp zwei Jahren hatte die Sparkasse Bochum erstmals nach 17 Jahren die Gebühren für Bankkonten erhöht. Betroffen waren rund 160.000 Kunden. Sie alle dürfen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende April mit einer Erstattung rechnen. Die Sparkasse könnte das vier Millionen Euro kosten.

Fragen zur Dauer und Art der Prüfung ließ die Sparkasse Bochum indes unbeantwortet. „Die Kreditinstitute dürfen sich ihrer Verantwortung durch diese Hinhaltetaktik und Verunsicherung der Kunden nicht entziehen“, sagt WAZ-Leser Wolfgang Komenda. Er fürchtet, dass viele Kunden wegen der geringen Beträge am Ende auf eine Klage verzichten. Er aber werde das nicht tun.