Bochum. Wegen der angespannten Corona-Lage und der Sorge vor der Omikron-Variante gelten strengere Regeln. Auch Geimpfte und Genesene sind betroffen.

Aus Sorge vor der ansteckenden Omikron-Variante haben sich Bund und Länder auf strengere Corona-Regeln verständigt. Diese gelten seit dem 28. Dezember auch in Bochum wieder strengere Regeln.

Diese Regeln gelten in Bochum:

  • Kontakte: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, der darf sich innerhalb des eigenen Hausstandes, sowie höchstens zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder bis 13 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Silvester: In Bochum gilt an Silvester an vielen öffentlichen Orten ein Feuerwerksverbot. Ohnehin darf in diesem Jahr kein Feuerwerk verkauft werden. Das Verbot, Feuerwerk zu zünden, gilt nach Angaben der Stadt für den Hans-Schalla- und den Tana-Schanzara-Platz am Schauspielhaus, den Konrad-Adenauer-Platz im Bermuda-Dreieck, die Plätze rund um das Anneliese Brost Musikforum Ruhr, auf der Kortumstraße zwischen Otto-Sander-Platz/Südring und dem Konrad-Adenauer-Platz (KAP), Kerkwege zwischen Brüder- und Viktoriastraße sowie auf dem August-Bebel-Platz in Wattenscheid. Zudem hat der USB Bochum Feuerwerk auf dem Tippelsberg verboten.
  • Maskenpflicht: Außerdem verschärft die Stadt Bochum die Maskenpflicht in der Innenstadt. Dort gilt von 9 bis 22 Uhr die Pflicht, eine medizinische OP- oder FFP2-Maske zu tragen. Die erweiterte Maskenpflicht in der Innenstadt erstreckt sind nun auf: Dr.-Ruer-Platz, Huestraße (von Hausnummer 3/4 bis Husemannplatz), Kortumstraße (von Hausnummer 1/2 bis 111/118), Husemannplatz, Bongardstraße, Massenbergstraße, Konrad-Adenauer-Platz, Kerkwege, Brüderstraße, Hellweg (von Hausnummer 1/2 bis 15/20), Grabenstraße (von Bongardstraße bis Hellweg), Schützenbahn, Pariser Straße, Harmoniestraße, Hans-Böckler-Straße (von Bongardstraße/Willy-Brandt-Platz bis Brückstraße), Luisenstraße, Südring, Kurt-Schumacher-Platz (von Hausnummer 1 bis 12).
  • Freizeit: Grundsätzlich gilt hier die 2G-Regel. Bei der Sportausübung in Innenräumen, gemeinsamen Singen von Chormitgliedern, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
  • Einzelhandel (ohne Grundversorgung) und Gastronomie: Es gilt die 2G-Regel.