Bochum. Rabatte für Schwarzfahrer? Gibt’s das? Ja, bestätigt die Bogestra in Bochum. Einem Rentner wurde jetzt die Hälfte der 60-Euro-Strafe erlassen.

Regina und Heinz-Peter Czychon kamen sich vor „wie auf einem arabischen Basar“. So sehr das Ehepaar begrüßt, dass die Bogestra das „erhöhte Beförderungsentgelt“ reduzierte: „Wir wussten gar nicht, dass man darüber verhandeln kann“, staunen die Bochumer, die statt 60 nur 30 Euro berappen sollen. Alles korrekt so, erklärt das Nahverkehrsunternehmen.

Heinz-Peter Czychon nutzt als Autofahrer nur selten den Öffentlichen Nahverkehr. „Ein Versehen“ sei es deshalb gewesen, dass er in der vergangenen Woche mit einem alten Fahrschein im Bus unterwegs war. Prompt wurde der 70-Jährige kontrolliert. „Der Kontrolleur verpasste meinem Mann zwar ein 60-Euro-Knöllchen, sagte aber zugleich, wir sollen uns damit an die Zentrale wenden. Immerhin hatte mein Mann ja einen Fahrschein dabei.

Bogestra: Mitarbeiter können Strafe um bis zu 50 Prozent reduzieren

Zwei Tage später stand das Ehepaar bei der Bogestra auf der Matte. „Der Mitarbeiter beharrte zunächst darauf, dass die vollen 60 Euro fällig werden“, berichtet Regina Czychon. „Als wir das ablehnten, besprach er sich mit einigen Kollegen.“ Ergebnis: „Jetzt sollten wir nur noch die Hälfte zahlen. Was wir auch taten.“

Gibt es beim Schwarzfahren tatsächlich einen Spielraum? Gilt nicht: ganz oder gar nicht?

„Es besteht abhängig von dem jeweiligen Sachverhalt die Möglichkeit, dass im Rahmen von Kulanz die Mitarbeitenden die Höhe des zu zahlenden Entgelts reduzieren“, erklärt Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann. Das komme aber nur für Fahrgäste infrage, die zuvor noch nie ohne gültiges Ticket erwischt wurden. Die Entscheidung liege beim jeweiligen Mitarbeiter. Dabei erlaube die Unternehmensleitung einen „Rabatt“ von bis zu 50 Prozent.

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Alte Tickets können im Kundencenter umgetauscht werden

So wie bei den Czychons, die die Strafe gleichwohl nicht akzeptieren wollen und nachträglich Einspruch eingelegt haben. Zahlen wollen sie nur die Differenz zwischen dem alten und neuen Fahrschein: „Das sind 20 Cent.“

Derweil rät die Bogestra: Wer Tickets nutzen will, die mitunter seit Jahren daheim aufbewahrt werden, sollte damit ins Kundencenter im Hauptbahnhof oder in der Hauptverwaltung an der Universitätsstraße kommen. „Da wird geschaut, ob die Tickets noch so ,frisch’ sind, dass sie – gegen Zuzahlung des Differenzbetrags – gegen neue Fahrscheine umgetauscht werden können“, so Kollmann.

Aktuell gilt: Tickets von 2018 können nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gewechselt werden.