Bochum. Bochum kehrt nach der Anordnung des NRW-Gesundheitsministerium bereits ab Montag, 26. Juli, in die Inzidenzstufe 1 zurück. Diese Regeln gelten.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt auch in Bochum seit mehr als einer Woche an. Der Wechsel in die Inzidenzstufe 1 stand bereits unmittelbar bevor. Da auch landesweit die Sieben-Tage-Inzidenz an insgesamt acht Tagen über dem Wert von 10 lag, rutscht Bochum nach Anordnung des NRW-Gesundheitsministerium bereits am Montag, 26. Juli, in die Inzidenzstufe 1.
Diese Corona-Regeln gelten nun landesweit:
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen und Zoos muss eine medizinische Maske getragen werden
- Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
- Bis zu 1000 Menschen dürfen Theater, Opern und Kinos besuchen, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands gesichert sind. Außen sind mehr als 1000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt.
- Freibäder dürfen ohne Testnachweis öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken ohne Testnachweis, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Bordelle usw. dürfen mit negativen Testnachweis öffnen.
- Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen. Vollständig Geimpfte/Genesene zählen nicht mit.
- Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
- Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.