Bochum. Bochum nähert sich der Neuinfektionsrate von 35. Bleibt diese stabil, greift Kategorie 1 der Coronaschutzverordnung. Was dann alles möglich ist.

Die Corona-Inzidenz in Bochum (Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) sinkt weiter und nähert sich der 35er-Marke. Bleibt die Inzidenz stabil unter dem Wert, stehen weitere Lockerungen in Aussicht.

Sollte Bochum bei einer Inzidenz von 35 oder darunter alsbald in die Kategorie 1 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW eingeordnet werden, träten diese Lockerungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten (außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten)

Außerschulische Bildung: ohne Maske am festen Sitzplatz (wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test)

Kinder-/ Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test

Kultur: Veranstaltungen außen und innen; Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan) und Test, ab 1. September auch Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und Konzept

Sport: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test; Außen über 1000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität (wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test); ab 1. September auch Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigten Konzept mit Test

Freizeit: Freibäder ohne Test, Bordelle usw. mit Test, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test; ab 1. September, wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel: Wegfall Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte

Feste: ab 1. September Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Messen und Märkte: ab 1. September auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-Elementen ohne Test; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ab 1. September Großveranstaltungen wie Volks-, Schützen- und Stadtfeste bis zu 1000 Besucher mit Test und genehmigtem Konzept

Private Veranstaltungen: außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test (Partys: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand)

Gastro: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35 auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/ Tourismus: Übernachtungen und Gastro ohne Beschränkungen, Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung (wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35).