Bochum. Jetzt wird der geänderte Luftreinhalteplan für Bochum öffentlich ausgelegt. Da geht es auch um die Tempo-30-Regel auf der Herner Straße.
Die lokale Ergänzung 2021 für die Stadt Bochum zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost steht. Ab kommenden Montag, 1. Februar, wird der Entwurf dieser lokalen Ergänzung, die nur das Gebiet der Stadt Bochum betrifft, der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Wiederholt überhöhte Stickstoffdioxid-Werte an der Landesmessstelle in der Herner Straße hatten zum Handeln gezwungen.
Das Land NRW, die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Bochum hatten sich dabei am 28. Februar 2020 in einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt. Die intensive Ursachenforschung ergab: Der Straßenverkehr ist der Hauptverursacher für die überhöhten Werte.
Tempo 30 als eine Lösung
Schwerpunkte des Maßnahmenkatalogs sind die Reduzierung der Verkehrsbelastung durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Herner Straße und der Einsatz umweltfreundlicher Busse auf den entsprechenden Buslinien, die die Herner Straße betreffen. Zusätzlich sollen neben zahlreichen anderen Maßnahmen unter anderem der ÖPNV und der Radverkehr sowie die E-Mobilität deutlich gestärkt werden.
Entwurf auch im Internet einsehbar
Der Entwurf liegt auch bei der Stadt Bochum, Willy-Brandt-Platz 2 - 6, Raum (nach vorheriger Terminabsprache), 44777 Bochum, Tel. 0234/910-0 öffentlich aus. Der vollständige Entwurf ist ab Montag (1.2.) ebenso unter www.bra.nrw.de für die Öffentlichkeit zugänglich. Stellungnahmen können bis zum 15. März 2021 sowohl bei der Bezirksregierung Arnsberg als auch bei der Stadt Bochum schriftlich vorgebracht werden.
Weitere Berichte aus Bochum lesen Sie hier.