Bochum. Wegen drei Kilo Marihuana stehen zwei Brüder in Bochum vor Gericht. Dass auch Waffen gefunden wurdenl, macht ihre Lage noch prekärer.
Zwei Brüder (24, 35) aus Bochum wurden am Donnerstag aus der U-Haft vor das Landgericht gebracht. Sie sollen spätestens seit 2019 mit Marihuana gehandelt zu haben. Ihnen drohen mehrere Jahre Haft.
Knapp 3,2 Kilo Marihuana, Drogenzubehör wie eine Feinwaage und Verpackungsmaterial sowie mehrere Waffen wie Einhand- und Springmesser, ein Elektroschocker, Pfefferspray, ein Holzknüppel, Macheten und 33.000 Euro in bar: All dies fand die Polizei am 9. Juli 2020 an der gemeinsamen Adresse der Angeklagten in einem Haus in Bochum-Werne. „Ein Arsenal an gefährlichen Waffen“, heißt es in der Anklage. Sie sollen griff- und einsatzbereit in den jeweiligen Wohnungen der Brüder gelegen haben.
Das macht die Lage der Angeklagten noch schwerer als ohnehin: Auf Drogen-Handel mit Waffen steht im Regelfall eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
Bochumer Richterin: Beweislage für die Angeklagten "nicht günstig"
„Wir haben eine Beweislage, die für Sie nicht günstig ist“, sagte Vorsitzende Richterin Susanne Schön-Winkler.
Beide Brüder sind nur teilweise oder gar nicht geständig. Der 24-Jährige, ein Angestellter mit mäßigem Lohn, erklärte über seinen Verteidiger Pierre Laurien, dass er das Marihuana lediglich in seiner Wohnung gebunkert und verpackt, aber niemals verkauft habe. "Er war der Bunkerhalter, er hat abgepackt und vakumiert", sagte der Anwalt. "Er selbst hat keine Verkäufe getätigt." Zu den Leuten, die das Rauschgift abgeholt hatten, wurde kein Wort erklärt. Als Lohn für seine Arbeit als Bunkerhalter habe er 75 bis 100 Euro je 500 Gramm erhalten.
Nachfragen zu dieser knappen Erklärung ließ die Verteidigung nicht zu. "Dann nehmen wir das so hin", sagte die Richterin.
Der andere angeklagte Bruder (35) streitet sämtliche Vorwürfe ab. Er wohnte in einer eigenen Wohnung im selben Haus. Wie sein Verteidiger sagte, habe er weder Zugang zur Wohnung seines Bruders gehabt noch habe er von Drogen dort gewusst. Und die 33.000 Euro in seiner eigenen Wohnung sei privates Vermögen seiner Verlobten, das aus einem Hausverkauf stamme. Drogen lagen nicht in seiner Wohnung. Nachfragen des Gerichts zur Sache ließ er ebenfalls nicht zu.
Einer der Brüder aus Bochum ist bereits vorbestraft
Zuletzt hatte der 35-Jährige eine Gaststätte in Bochum betrieben, wegen des ersten Corona-Lockdowns aber aufgegeben. Anders als sein mitangeklagter Bruder ist er vorbestraft.
Der 35-Jährige konsumierte zumindest bis zu seiner Festnahme Drogen. Die 11. Strafkammer will auch prüfen, ob er neben einer möglichen Haftstrafe auch in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen werden soll.
Zum Prozessauftakt erschienen im Gerichtssaal auch zahlreiche Verwandte oder Bekannte der Brüder. Einmal warf der 24-Jährige ein Küsschen in Richtung der Zuschauer.
Das Gericht hat drei weitere Termine bis 12. Februar terminiert.
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