Wattenscheid-Höntrop. Seit einem Jahr ist die Waldbühne Höntrop wegen Sicherheitsmängel geschlossen. Die Stadt Bochum will die Südpark-Spielstätte sanieren.
Die Bühne und ihre Einrichtungen der Waldbühne im Südpark müssen für einen ordnungsgemäßen weiteren Betrieb grundsaniert werden. Der Kolping Waldbühne Höntrop e.V. hat sich bereit erklärt, mit ehrenamtlicher Arbeit den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Grobplanung dafür ist am 13. Januar Thema im Kulturausschuss und am 19. Januar in der Bezirksvertretung Wattenscheid.
Thema in der Bezirksvertretung
In der Waldbühhne werden seit 1954 in den Sommerferien die traditionellen Märchenspiele durch Kolpingspielschar Höntrop und Volksbühne Wattenscheid aufgeführt und unterjährig weitere Brauchtumsveranstaltungen angeboten. Die tradtionsreiche Spielstätte wurde von 1997 bis 2019 von einem privaten Investor (Societät Matrong) im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages betrieben und befindet sich wieder in städtischem Eigentum.
Grundbaugenehmigung fehlt
Um bei der Sanierung der Waldbühne Höntrop rechtssicher investieren zu können, musste zunächst das Bauordnungsamt den Bestandsschutz feststellen - was als Ersatz für die fehlende Grundbaugenehmigung erforderlich war.
Durch eine Recherche mit Beteiligung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, des Denkmalschutzes, des Stadtarchivs sowie des Heimat-und Bürgervereins Wattenscheid konnte anhand historischer Unterlagen wie Lagepläne, Fotos und Zeitungsausschnitte Folgendes recherchiert werden: Die Waldbühne bestand zum Zeitpunkt der Eröffnung im Jahre 1929 aus einem Waldboden als Bühnenfläche und einer von da aus halbkreisförmig ansteigenden Tribüne mit elf Reihen. Diese Sitzflächen bieten Platz für 1032 Zuschauer.
Bestandsakten gefunden
In den Bestandsakten der Bauverwaltung finden sich zudem Baugenehmigungen für die Errichtung eines Wetterschutzes (1957), den Neubau eines Kulissenschuppens (1960), für die Errichtung von Stützmauern an der zum Hang gelegenen Seite der Sitztribüne (1961), die Errichtung der Bühnenüberdachung und die Aufstellung von Schirmen als Überdachung der Tribünenränge (1998) sowie die Errichtung eines Kioskes (2002).
Der so bauordnungsrechtlich festgestellte Bestandsschutz war laut Stadt Bochum Voraussetzung und Grundlage für die weiteren Planungen. Dem entsprechend wurde von den Zentralen Diensten (ZD) das Dortmunder Architekturbüro Oetting mit den Vorplanungen beauftragt. Es hat mit den ZD und dem Kulturbüro eine Grobplanung entwickelt, die die "maximalen baulichen Möglichkeiten ausschöpfen soll".
Grobplanung liegt vor
Die Grobplanung sieht so aus: Der Kiosk soll aus planerischen und ästhetischen Gründen seitlich zum Eingangs-/Ausgangsbereich verlagert und erneuert werden. Wegen der Hanglage des Holzschuppens und des baulich schlechten Zustandes soll das Requisitenlager erneuert und am linken hinteren Tribünenbereich verortet werden.
Das Sanitär-/Umkleidegebäude, in dem bisher auch die Toiletten für Besucher integriert sind, muss kernsaniert werden und soll künftig als Umkleide und Sanitärgebäude ausschließlich für Künstler sowie als Gerätelager und Raum für Tontechnik fungieren. Die Besuchertoiletten könnten im Eingangsbereich verortet werden, und zwar mit einem Damen-, einem Herren- und einem WC für Menschen mit Behinderung barrierefrei.
Überdachung entbehrlich
Die Tribüne müsse in einen "baulich ordnungsgemäßen Zustand" versetzt werden, ebenso der Wetterschutz. Die im Plan nicht enthaltene Überdachung der Tribünenränge soll erhalten bleiben; die Bühnenüberdachung (Stahlseil-Verstrebungen) hingegen ist laut Stadt künftig auch aus Sicht des Kolping Waldbühne-Höntrop e.V. "entbehrlich".
Es wird einerseits betont, dass diese Grobplanung bauordnungsrechtlich abgestimmt ist, sich diese Vorplanung aber andererseits im kommenden Planverfahren noch ändern könnte. Laut der juristischen Prüfung mit der Rechtsverwaltung ist die Sanierung und künftige Ausstattung der Waldbühne nach den Vorschriften der Sonderbauverordnung NW vorzunehmen. Dies sei auch sinnvoll, weil dadurch ein hohes Maß an Sicherheit für die Zuschauer und Künstler gewährleistet sei.
Fragen zum Betrieb
Dem entsprechend müsse auch der künftige Betrieb nach der Sonderbauverordnung erfolgen. Ob die daraus resultierenden Betreiberpflichten und Haftungen bei Schadensfällen dem Kolping Waldbühne-Höntrop e.V. auferlegt werden können oder ob nicht doch besser eine qualifizierte Betreibergesellschaft beauftragt werden sollte und der Kolping Waldbühne-Höntrop e.V. dann als Veranstalter mit Programmhoheit über die Märchenspiele fungiert, wird durch die Stadt zurzeit mit der Rechtsverwaltung geprüft. Hierbei wird die Verwaltung von der Bochumer Veranstaltungs GmbH mit ihrer Erfahrung aus dem Betrieb der Freilichtbühne Wattenscheid beraten.
Kosten- und Zeitplan werden erstellt
Die ZD werden nun auf der Grundlage der Grobplanung die Sanierungskosten ermitteln und einen Bauzeitenplan erstellen. Hierzu müssen zunächst die bereits beauftragten Brandschutz-und Bodengutachten sowie die bereits laufenden Planungen für die Bereiche Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär, der Ab-und Zuleitungen für Frischwasser und Abwasser sowie der Grünflächen konkret vorliegen.
INFO: Politik trifft Entscheidung
Die finale parlamentarische Beschlussvorlage über die Sanierung und den künftigen Betrieb der Waldbühne soll auf den Weg gebracht werden, wenn die Ausführungsplanung erfolgt und mit einem Maßnahmen- und Bauzeitenplan sowie einer Kostenübersicht über die Sanierung und den künftigen Betrieb hinterlegt ist.