Bochum. Ab 2. November gilt in Bochum die neue Corona-Schutzverordnung. Hier sind die Regeln. Für Schulsport werden Sportstätten wieder geöffnet.

Nachdem die NRW-Landesregierung am Freitag, 30. Oktober, eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen hat, gelten die neuen Regelungen auch für Bochum. Darauf wies die Stadt am Freitagabend hin.

Sozialdezernentin Britta Anger appelliert eindringlich, sich an die aktuellen Hygieneregeln zu halten und ergänzt: „Wer getestet worden ist, soll bis zum Ergebnis möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen Personen meiden!“ Menschen, die positiv getestet wurden, hätten sich umgehend in Quarantäne zu begeben – selbst, wenn in Ausnahmefällen keine behördliche Anordnung vorliegen sollte.

Zahlreiche Schließungen in Bochum angeordnet

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Ab Montag, 2. November, gelten folgende Maßnahmen in Bochum: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur von Angehörigen zweier Haushalte und dabei mit höchstens zehn Personen gestattet. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in den benannten Einkaufsstraßen und in Bus und Bahn zu tragen.

Darüber hinaus müssen – mit Ausnahme von Schulen, Kitas sowie des Groß- und Einzelhandels – Kultur-, Freizeit- und Gastronomiebetriebe bis 30. November schließen. Gastronomischen Einrichtungen ist es jedoch gestattet, einen Außer-Haus-Verkauf anzubieten. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. Nagelstudios, Maniküre, Massage sowie Tattoo- und Piercingstudios) sind ebenfalls bis 30. November untersagt.

Fußpflege und Friseure dürfen weiter öffnen

Davon ausgenommen sind lediglich medizinische Dienstleistungen sowie Fußpflege und Friseure. Freizeit- und Amateursport ist in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (z.B. Fitnessstudios oder Schwimmbäder) bis zum 30. November unzulässig.

Ausnahmen beim Sport- und Schwimmunterricht in Schulen

Der Sport- und Schwimmunterricht in Schulen fällt jedoch nicht unter diese Regelung, betont die Stadt. Somit wird die Stadt Bochum als Schulträger ab Mittwoch (4.) die Turnhallen und die Sportplätze unter Berücksichtigung der Anforderungen der Hygieneregeln ausschließlich für den Schulsport wieder öffnen.

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Von den 89 städtischen Turnhallen sind dann 33 Hallen uneingeschränkt nutzbar, da sie ausreichend mechanisch belüftet werden. In 56 Turnhallen ist ein Rhythmus von Unterricht und manueller Lüftungsphase vorgesehen.

In welcher Form der Schwimmunterricht stattfinden kann, wird in der kommenden Woche beraten.