Bochum. Eine Familienmutter (29) soll die Kontovollmacht eines Nachbarn (90) in Bochum für eigene Zwecke missbraucht haben. Es geht um ca. 21.700 Euro.

Monatelang soll ein 90 Jahre alter Bochumer von seiner Nachbarin (29) finanziell ausgeplündert worden sein, weil er ihr vertraute. Seit Dienstag steht die zweifache Familienmutter vor dem Landgericht. Ihr wird gewerbsmäßige Untreue in 502 einzelnen Fällen vorgeworfen. Mutmaßlicher Beuteschaden: mehr als 21.700 Euro.

Der 90-Jährige lebte allein in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, nachdem seine Frau verstorben war. Gesundheitlich war er angeschlagen, deshalb konnte er nicht mehr zur Sparkasse gehen oder Alltagsbesorgungen selbst erledigen. Allerdings hatte er Vertrauen zu seiner Nachbarin im selben Haus. Im März 2016 gab er ihr laut Anklage uneingeschränkte Vollmacht über sein Girokonto. Sie bekam sogar eine eigene EC-Karte, mit der sie problemlos auf Kosten des Seniors einkaufen konnte.

Vor allem für Kleidung, Restaurants und Hotels soll das Geld draufgegangen sein

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Das soll die Nachbarin in großem Stil ausgenutzt haben. Neben Besorgungen nur für den 90-Jährigen habe sie das Konto auch für eigene Zwecke benutzt, meint die Staatsanwaltschaft: Vor allem für Kleidung, Restaurants und Hotels im In- und Ausland. Aber auch im Tierpark, im Spielwarenladen, beim BVB, bei Pizza-Lieferanten, in Drogeriemärkte, Tankstellen und anderen Unternehmen soll die Frau das Geld des Mannes heimlich ausgegeben haben. Auch Barabhebungen stehen in der Anklage. Das Gericht hielt ihr angesichts der Kontobewegungen vor, dass sie „wie im Kaufrausch“ gewesen sein könnte.

Neun Monate später war das Konto des 90-Jährigen bis zur Pfändungsgrenze zusammengeschrumpft. Zwei Neffen sollen das mitbekommen und das Konto gesperrt haben. Bei der Polizei soll der 90-Jährige die Angeklagten denn auch belastet haben. Mittlerweile ist er verstorben.

Angeklagte aus Bochum weist die Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt wies die 29-Jährige die Vorwürfe zurück. Dem 90-Jährigen sei es „egal“ gewesen, dass sie sein Geld auch für eigene Zwecke ausgab. Er habe noch genug Geld. „Geh ruhig an mein Konto, ist nicht schlimm. Ich brauche das Geld sowieso nicht mehr“, habe er gesagt. Außerdem habe sie bei dem Mann sauber gemacht, Betten bezogen, Essen gemacht und auf seine Klopfzeichen reagiert, wenn etwas Besonderes gewesen sei.

Die 6. Strafkammer hat vier weitere Sitzungen bis Ende Oktober geplant.