Bochum-Querenburg. In einem Teil der Fußgängerzone des Bochumer Uni-Centers darf bald geradelt werden. In der örtlichen Politik findet das nicht nur Gegenliebe.

Damit die Ruhr-Universität Bochum noch besser mit dem Fahrrad erreicht werden kann, wird in einem Teil der Fußgängerzone des Uni-Centers bald das Radfahren erlaubt sein. Das wurde am Dienstagvormittag in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd beschlossen. Allerdings ziemlich knapp mit 9:5-Stimmen, denn nicht bei allen Lokalpolitiker stößt diese Idee auf Gegenliebe. Auch innerhalb der Parteien ist man sich bei diesem Thema uneins.

Radfahren im Uni-Center Bochum: Politiker sind sich uneins, stimmen aber zu

Den Stein ins Rollen brachte ein Bürger. Dieser war mit dem Vorschlag an die Stadtverwaltung herangetreten, einen Teil der Fußgängerzone des Uni-Centers freizugeben, um so besser über die Dr.-Gerhard-Petschelt-Brücke, die das Uni-Center mit der RUB über die Universitätsstraße hinweg verbindet, zum Campus zu gelangen. Denn diese Ebene 0 der RUB sei nur auf diesem Weg direkt von der Hustadt und vor allem treppenfrei erreichbar.

Noch gilt in der Fußgängerzone des Bochumer Uni-Centers zwischen Netto und Brücke ein Radfahrverbot. Aber nicht mehr lange..
Noch gilt in der Fußgängerzone des Bochumer Uni-Centers zwischen Netto und Brücke ein Radfahrverbot. Aber nicht mehr lange.. © Gernot Noelle

Im Rathaus fand man Gefallen an dem Gedanken. Zumal vor Jahren auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen worden war: die Erhöhung der Geländer auf der Brücke. Bereits 2012 wurde im Zusammenhang mit dem Errichten einer Metropolradruhr-Station der Weg vom Hustadtring über die Straße Sumperkamp bis zum Netto für Fahrräder freigegeben. Nun ist vorgesehen, das Fahrradfahrer auch das Teilstück von dort bis zur Brücke befahren dürfen. Dort führen zwei Rampen hinauf, so dass eine direkte Verbindung vom Hustadtring zum RUB-Gelände entsteht.

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In der Bezirksvertretung Bochum-Süd ist man bei dem Thema Radfahren im Uni-Center geteilter Meinung. Auch innerparteilich. Etwa in der CDU. Gereon Kuriewicz findet die Idee prima, gibt aber zu bedenken, dass Radfahrer mit einer entsprechenden Beschilderung auf das Einhalten der maximal erlaubten Schrittgeschwindigkeit hingewiesen sollten. Sein Bruder Johannes Kuriewicz ist ganz anderer Meinung: „Wir kämpfen so lange darum, dass in Fußgängerzonen eben nicht Rad gefahren wird.“

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Zudem fragt er in Richtung Verwaltung, warum dem Vorstoß eines einzelnen Bürgers soviel Bedeutung beigemessen wird. Konter von seinem Bruder Gereon: „Hätte der Bürger die Anfrage nicht gestellt, hätte ich es getan – wir sind also schon zwei.“ Für ihn bringt die Änderung eine enorme Zeitersparnis für viele Menschen mit sich. Und damit verbunden die Hoffnung, dass sich dann noch mehr aufs Rad schwingen und das Auto stehen lassen.

Auch bei den Grünen gibt es keinen Konsens. Monika Gärtner kritisiert, dass schon jetzt mitunter rücksichtslos und schnell durch die Fußgängerzone des Uni-Centers geradelt werde. „Eltern müssen teils ihre Kinder wegreißen, damit diese nicht umgefahren werden.“ Peter Borgmann, der nach eigenen Angaben selbst oft mit dem Rad durchs Uni-Center fährt, kann hingegen von keinen gefährlichen Szenen berichten. Man müsse sich eben an die Schrittgeschwindigkeit halten. Diese gilt in Fußgängerzonen laut Birgit Schlächter von der Verwaltung automatisch.

Freigabe für Radfahrer schon einmal überprüft

Eine Freigabe für Radfahrer im Uni-Center wurde in der Vergangenheit bereits überprüft. Aufgrund der beengten Verhältnisse in der Fußgängerzone wurde diese in Abstimmung mit der Polizei aus Gründen der Fußgängersicherung nicht befürwortet. Darüber hinaus bestand in der Vergangenheit auch keine legale Möglichkeit zur Weiterfahrt, da die angrenzende Dr.-Gerhard-Petschelt-Brücke über ein zu niedriges Brückengeländer verfügte.

Dieses Geländer wurde inzwischen auf 1,3 Meter erhöht und stellt aus Sicht der Verwaltung damit keinen Hinderungsgrund mehr dar, die Brücke mit Fahrrädern zu befahren. Daher wurde eine weitergehende Freigabe der Fußgängerzone noch einmal überprüft und zumindest in dem Abschnitt zwischen Brücke und Netto als möglich angesehen.

Die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ werden in besagtem Teilbereich mit einem Zusatz „Radfahrer frei“ versehen. Für die übrigen Bereiche werden entsprechende Verbotsschilder aufgestellt. Zusätzlich wird der am Fuße der Rampe stehende Poller, der ein Befahren der Brücke mit Kraftfahrzeugen verhindern soll, aus Sicherheitsgründen nach oben versetzt.

Bezirksbürgermeister Helmut Breitkopf (SPD) hält den vorgeschlagenen Weg für falsch. „Die meisten fahren vom Hallenbad aus durch die Fußgängerzone“, hat er beobachtet. Also genau dorther, wo es an der bestehenden Regelung keine Änderung geben wird. „Von daher bin ich skeptisch, ob diese Route überhaupt genutzt wird.“

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Wichtig ist den Bezirksvertretern, dass die Neuregelung entsprechend beschildert wird. Diese Formulierung wurde in den Beschluss mit eingearbeitet. Wenig Aussicht auf Umsetzung hat hingegen der Wunsch, auch entsprechende Bodenkennzeichnungen aufzubringen. Birgit Schlächter: „Wir dürfen nicht suggerieren, dass es ein Radweg ist. Es handelt sich um ein Angebot an die Verkehrsteilnehmer, diesen Teil legal zu befahren. Wir können nicht Fuß- und Radweg trennen. In einer Fußgängerzone – und die bleibt es ja – gibt es keinen Radweg.“

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