Bochum. Weil sie ein Kita-Kind (5) geohrfeigt haben soll, muss eine Erzieherin 150 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte gegen sie ermittelt.

Eine Erzieherin, die in einer Kita in Bochum ein Kind geohrfeigt haben soll, muss 150 Euro an der Kinderschutzbund zahlen. Im Gegenzug stellte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein. Das bestätigte am Montag Oberstaatsanwalt Paul Jansen der WAZ. Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StGB) ist keine Verurteilung, sondern eine deutlich gemäßigtere Form der strafjuristischen Sanktionierung.

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Anfang März hatte es zwischen der Frau und einem fünfjährigen Jungen Streit in der Evangelischen Kita Hoffnungsbaum in Hamme gegeben. Es soll um den richtigen Gebrauch einer Bastelschere gegangen sein. Dabei soll der Frau die Hand ausgerutscht sein, nachdem der Junge sie zuvor angespuckt habe, wie es in der Kita heißt.

Kindergartengemeinschaft im Kirchenkreis Bochum: „Das darf nicht passieren“

„Das darf nicht passieren und das ist auch nicht zu entschuldigen“, hatte damals Michael Both, Geschäftsführer der Kindergartengemeinschaft im Evangelischen Kirchenkreis Bochum, über den „Übergriff“ der Mitarbeiterin gesagt. Die Frau hatte sich selbst wegen des Falles an die Kita-Leitung gewandt und wurde abgemahnt. Both fügte aber auch hinzu: „Angespuckt zu werden, ist wirklich tiefgreifend und eine ganz andere Nummer als von einem Kind geschlagen zu werden.“

In einem zweiten strafjuristischen Fall aus der Kita Hoffnungsbaum, der Ende Mai bekannt wurde, ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, sagte Jansen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs. Beschuldigt wird eine Person aus dem Kita-Team. Die Ermittler untersuchen, ob sie sich an einem Kita-Kind vergangen hat. Die verdächtige Person wurde damals freigestellt.

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