Bochum. Pflegende Angehörige aus Bochum können Extra-Geld für die Pflege bis zum 30. September abrufen. Die Frist wurde um drei Monate verlängert.

Angehörige geraten bei der häuslichen Pflege schnell an ihre Grenzen. Der sogenannte Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung kann Pflegende dabei unterstützen, einen Pflegebedürftigen solange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen. Die Übertragbarkeit des Entlastungsbetrages von 125 Euro monatlich wurde Corona bedingt um drei Monate verlängert, teilt die AOK Nord-West mit.

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„Wegen der Corona-Pandemie können pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag für Hilfen im Alltag aus 2019 noch bis zum 30. September abrufen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Mit der Pflegereform 2017 wurden nicht nur die neuen Pflegegrade, sondern auch neue Leistungen für Pflegebedürftige eingeführt. So erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade in der häuslichen Pflege einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag wird nicht Pauschal gezahlt

Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, so die AOK. Er kann zweckgebunden je nach individuellem Unterstützungsbedarf für Angebote wie beispielsweise Tagespflege verwendet werden.

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