Bochum-Querenburg. Um Anwohner vor Lärm zu schützen, wollten SPD und Grüne entlang der Unistraße auf Höhe des Campus Tempo 50. Die Stadt Bochum spielt da nicht mit.
Tempo 50 soll es nach Ansicht von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Süd auf der Universitätsstraße sein. Zumindest auf dem Teilstück in Bochum-Querenburg, an dem zu beiden Seiten Ruhr-Universität und Hochschule beheimatet seien – also zwischen den Abfahrten Hustadtring und Ruhr-Universität. Denn aus der Nachbarschaft kam die Klage, es sei zu laut. Ein entsprechender Antrag der Parteien hat auch die Stadt Bochum beschäftigt, deren Antwort ziemlich eindeutig ist: Tempo 50 wird abgelehnt.
Politiker wollen das Tempo auf der Unistraße reduzieren – und blitzen bei der Stadt Bochum ab
Niedrigere Geschwindigkeit, weniger Lärm für die Anwohner – diesen Effekt wollen die Lokalpolitiker vor allem für Bürger schaffen, die an der Overbergstraße und der Uhlenbrinkstraße parallel zur Universitätsstraße wohnen. Gerade an letzterer sei das Leben deutlich lebenswerter, seit auf der sechsspurigen Straße wegen der Brückenschäden nur maximal 50 gefahren werden darf. Das klappt. Warum also nicht auf Dauer?
Dazu sieht die Stadt Bochum keine Veranlassung. Zumal die Universitätsstraße auf ihrer gesamten Länge Bestandteil des sogenannten Vorbehaltsstraßennetzes sei, über das auch der Durchgangsverkehr abgewickelt werden soll. Zudem befinde sie sich der betroffene Abschnitt außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Geschwindigkeitsbeschränkungen an Straßen dieser Kategorie kämen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur in Frage, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt.
Politiker berufen sich auf Gutachten aus München
SPD und Grüne führten bei ihrer Argumentation pro Tempo 50 ein Gutachten der Stadtverwaltung München an, wonach sich bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 Km/h die Emission um mehr als 60 Prozent verringere.
Genau diesen Effekt wollten die Politiker in diesem Bereich der Universitätsstraße für die Anwohner erzielen. Zudem bliebe der Verkehrsfluss auch bei geringem Tempo erhalten, dies zeige die aktuelle Situation.
Laut Stadt wurden bei den Überprüfungen mit der Polizei aber „keine besonderen Umstände oder konkrete Verkehrssicherheitsgründe festgestellt, die eine generelle bzw. dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h aus verkehrlichen Gründen rechtfertigen würden“. Auch sei die Universitätsstraße, spezielle auf Höhe von Uni und Hochschule, kein Unfallschwerpunkt. Betrachtet wurde der Verwaltung zufolge dabei ein Drei-Jahres-Zeitraum, so dass auch die Zeit vor der Begrenzung auf 50 km/h wegen Brückenschäden in die Beurteilung eingeflossen ist. Fazit: Für die Stadt besteht mit der Höchstgeschwindigkeit 70 km/h „eine angemessene und ausreichende Geschwindigkeitsregelung“.
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Auch das Argument Lärmschutz reiche nicht aus, um das Tempo auf der Universitätsstraße generell zu reduzieren. Dabei beruft sich die Stadt auf den detaillierten Lärmaktionsplan, den der Rat im Oktober 2015 als Handlungskonzept und planerische Grundlage zur Reduzierung von Umgebungslärm beschlossen hat. In diesem Zusammenhang habe man 2018 zum dritten Mal den Straßenverkehrslärm berechnet und kartenmäßig dargestellt. Demnach bildet der betroffene Teil der Universitätsstraße mit seinen Nebenstraßen keinen Lärm-Hotspot.
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