Im Alter von 71 Jahren ist am Montag eine Rentnerin vom Amtsgericht zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Sie hatte wieder gestohlen - wie schon so oft in ihrem Leben.

Mit 71 Lebensjahren soll eine Diebin noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte sie am Montag zu sechs Monaten Haft. Bewährung gab es nicht. „Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist das nicht anders zu vertreten”, sagte die Richterin.

Der berüchtigte Domino-Effekt bringt zwei Jahre Haft

Die Angeklagte hatte im vorigen Juli und im Oktober in Bochumer Supermärkten wieder einmal lange Finger gemacht: Einmal stahl sei zwei Päckchen Slip-Einlagen für 5,98 Euro, beim anderen Mal Lebensmittel und Zigaretten für 132 Euro. Normalerweise ist da eine Geldstrafe fällig. Nicht aber in diesem Fall: Die ehemalige Reinigungskraft ist wegen Diebstahls über 20-mal vorbestraft; schon 1968 ging das los. Außerdem stand sie zur Tatzeit gleich doppelt unter Bewährung, weil sie zuletzt 2005 und 2008 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden war. Sollte das jetzige Urteil rechtskräftig werden, erfüllt sich wohl der berüchtigte Domino-Effekt: Frühere, bisher zur Bewährung ausgesetzte Strafen würden zusätzlich zu der neuen Strafe vollstreckt. Hier wären dies dann insgesamt zwei Jahre Haft.

„Wieso ist Ihnen das wieder passiert?” fragte die Richterin. Die Rentnerin: „Ich kann es mir nicht erklären.” Dann erklärte sie sich die Taten aber doch: „Ich schiebe es auf die ganzen Medikamente.” Sie habe so viele Beschwerden. Allerdings wisse sie, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun habe. Sie bat um eine „allerletzte Chance”.

"Eigentlich ist sie eine ganze nette Oma"

Die allein lebende Familienmutter („Eigentlich ist sie eine ganz nette Oma”, sagte ihr Verteidiger) hat wegen Diebstahls schon mehrfach hinter Gittern gesessen. Das hat sie nicht geläutert. Zwischendurch versuchte die Justiz es mal mit Geldstrafen. Zuletzt, 2008, gab es nach einem weiteren Diebstahl sogar die verzweifelte Bewährungsauflage, nur noch in einen bestimmten Discounter gehen zu dürfen, zur notwendigen Grundversorgung. Aber jetzt musste die Richterin feststellen: „Alles hilft nichts. Irgendwann ist mal Schluss.” Also Haft.

Mit Suizid gedroht

Eine Bewährungshelferin hatte aber auch diesmal wieder eine Bewährung nahegelegt: „Ich weiß nicht, ob es die Gesellschaft nicht auch ein bisschen ertragen kann und muss.” Sie erwähnte auch, dass die Angeklagte von Suizid geredet habe, falls sie erneut in Haft müsse. Der Staatsanwalt meinte indes, man dürfe der Angeklagten keinen „sanktionsfreien Raum” gewähren. Und sogar der Verteidiger, obwohl pflichtgemäß Bewährung fordernd, räumte ein: „Eine gewisse Objektivität muss man sich bewahren. Man ist am Ende angekommen.”

Trotzdem will seine Mandantin jetzt in Berufung gehen.