Bochum. Ein Kollegschüler sendet ein Video per WhatsApp und muss sich nun vor dem Amtsgericht Bochum verantworten. Die Richterin nennt es „bestialisch“.

„So etwas zu verschicken, hat etwas Bestialisches“, begründet die Richterin am Mittwoch vor dem Bochumer Amtsgericht ihr Urteil. Auf der Anklagebank sitzt ein 22-jähriger Mann mit gesenktem Kopf, entschuldigt sich bei dem Gericht und seinen früheren Mitschülern für „alles, was ich gemacht habe“. Laut Anklage hat er eine „Gewaltdarstellung“ Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht.

Seit 2016 lebt der junge Kurde aus Nordsyrien in Bochum. Gemeinsam mit 19 Mitschülern besucht er eine Flüchtlingsklasse am Alice-Salomon-Berufskolleg, als er an einem Tag im März 2019 der Schule verwiesen wird. Laut dem Angeklagten habe er daraufhin im alkoholisierten Zustand ein Video in die WhatsApp-Gruppe seiner Klasse gestellt, das ihm zuvor ein anderer Schüler des Kollegs geschickt hatte, – und „Wer will schnell einschlafen?“ dazu geschrieben.

Bochumer Richterin macht das Köpfungsvideo fassungslos

Die Richterin erklärt, sie habe sich das Video in der Vorbereitung des Prozesses nicht komplett ansehen können: „Ich habe schon Vieles gesehen, aber das hat mich aus der Bahn geworfen.“ Das Video einer Enthauptung im Syrienkrieg habe sie fassungslos gemacht. Aufgrund des geständigen Angeklagten könnte den übrigen Anwesenden der Gerichtsverhandlung das erspart werden.

Bis auf drei Mitschüler sahen alle Schüler der Geflüchtetenklasse das Video, darunter drei minderjährige Geflüchtete. Laut der Staatsanwältin traumatisierte das Video die Klassenkameraden, sodass mehrere Tage kein Unterricht mehr stattfinden konnte.

Der Angeklagte gibt an, er könne selbst nicht verstehen, warum er das Video mit gewalttätigem Inhalt minderjährigen Mitschülern geschickt habe. Sein eigener Cousin sei in Syrien auf die gleiche Weise getötet worden, wie die Person in dem Video. Die Richterin verurteilte den 22-jährigen Ersttäter zu einer Geldstrafe von 600 Euro.

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