Bochum. Zwei Parkplatz-Streitigkeiten sind eskaliert. Dafür verurteilte das Amtsgericht Bochum zwei Menschen - einmal wegen eines sexuellen Übergriffs.
Zwei völlig nichtige Anlässe im Straßenverkehr haben dazu geführt, dass am Montag zwei Menschen vom Amtsgericht Bochum erheblich bestraft worden sind.
Es ging um Mini-Streitigkeiten um einen Parkplatz. Am 27. Mai 2019 parkte ein 73-jähriger Bochumer an der Markstraße. Er wollte zum Arzt. Neben ihm hielt eine junge Frau für ein paar Momente, weil sie nur kurz etwas abgeben wollte. Der Senior fühlte sich zugeparkt – und flippte völlig aus.
Sexueller Übergriff auf dem Parkplatz an der Markstraße in Bochum
Mit seiner Autotür donnerte er mehrfach gegen das Auto der Frau. Als sie sich den Schaden anschaute, drückte er ihr seinen bekleideten Genitalbereich gegen das Gesicht. Außerdem beleidigte er sie mehrfach mit einem Begriff aus der stark sexualisierten Gossensprache.
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Er habe Zeitdruck wegen seiner Arzttermins gehabt, sagte der Angeklagte. An den Tatablauf könne er sich aber nicht erinnern. Wenn es so wie in der Anklage beschrieben passiert sei, dann tue es ihm leid.
Ein richtiges Geständnis legte der Angeklagte aus Bochum nicht ab
Ein richtiges Geständnis war das nicht. Trotzdem verzichteten die Richterin und der Staatsanwalt, die Frau, die vor dem Saaltür wartete, zu vernehmen.
Er sei, sagte der Rentner, in seinem Stadtteil „bekannt wie ein bunter Hund - im positiven Sinne“. Er sei „sehr mitgenommen“ von seinem Verhalten.
Verurteilt wurde er wegen eines sexuellen Übergriffs, Sachbeschädigung und Beleidigung: acht Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 900 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ist er vorbestraft.
Autofahrerin wurde als „Nazi-Schlampe“ beleidigt
Auch in dem zweiten Prozess ging es um einen Parkplatzstreit, der eskaliert ist. In einem Supermarkt-Parkhaus an der Alleestraße war ein Autofahrer (31) am 9. Oktober 2019 verärgert, weil eine Frau (54) in ihrem Auto sitzend in der Parkbox telefonierte und den Platz nicht frei machte. An der Ausfahrt des Parkhauses traf er dann zu Fuß auf die Autofahrerin, die vor einer roten Ampel wartete. Laut Urteil schlug er ihr durchs offene Seitenfenster gegen das Gesicht und nannte sie „Nazi-Schlampe“. Durch den Schlag flog ihre Zigarette runter.
Der 31-Jährige, Angestellter im Einzelhandel, wurde zu 2000 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze) und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Der Mann bestritt die Vorwürfe. Wegen Bedrohung und Körperverletzung ist er vorbestraft.