Bochum. Bei Bochum Total geraten ein 49-Jähriger und ein Polizist aneinander und zeigen sich danach gegenseitig an. Als Beweis soll ein Video dienen.

Wer ist Täter, wer ist Opfer? Diese Frage beantworten ein 49-jähriger Besucher von Bochum Total und ein 39-jähriger Polizist, der 2019 bei dem Festival im Einsatz war, unterschiedlich – und zeigen sich gegenseitig an. Vor dem Bochumer Amtsgericht musste sich am Mittwoch der 49-Jährige gegen den Vorwurf des tätlichen Angriffs verteidigen.

Der Prozess soll den Ablauf eines Handgemenges vor dem Café Konkret am Bermuda3Eck am ersten Festivalabend, Donnerstag dem 4. Juli 2019 gegen 22.20 Uhr, klären. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Besucher vor, den „Amtsträger bei einer Amtshandlung“ angegriffen zu haben. Dieser sagt, er habe mit seiner Partnerin und deren Tochter auf der Straße Kerkwege beobachtet, wie mehrere Polizisten „zwei Punks umstellt“ hätten, und begonnen, die Szene zu filmen.

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Besucher von Bochum Total filmte die Polizei bei ihren Kontrollen

Das Handyvideo, welches als Beweis abgespielt wird, zeigt aber nicht das Handgemenge selbst. In dem Video wird der 39-jährige Polizist auf den den Filmenden aufmerksam und fragt mehrmals „Was wird das? Stören Sie uns nicht!“. Er dürfe filmen, aber aus größerer Entfernung. Dann verwackelt das Bild und der Besucher ruft „Pack mich nicht an, Alter!“. Der Filmende scheint zu Boden zu gehen, eine Frau schreit im Hintergrund „Das ist ja unglaublich!“.

Der Polizist sagt, er wollte verhindern, dass der Festivalbesucher den Wortwechsel der Beamten aufnimmt. Der Besucher habe ihn keines Blickes gewürdigt, ihm den Arm weggeschlagen und sich wie zum Angriff angespannt. „Da war für mich der Spaß vorbei. Ich muss mich nicht angreifen lassen“, sagt der Polizist im Zeugenstand. Daraufhin habe er ihn „kontrolliert zu Boden gebracht“. Der Festivalbesucher sagt, er habe maximal „als Reaktion“ den Arm weggestoßen. Der Polizist habe ihn „mit der Faust in den Magen geboxt“, am Kinn gefasst und so zu Boden gebracht. Auf dem Brustkorb kniend hätte der Polizist gesagt „Beweg dich nicht“ und er habe erwidert „Darf ich denn atmen?“.

Staatsanwaltschaft Bochum hinterfragt die Glaubwürdigkeit der Zeugin

Eine 33-jährige Zeugin sagt, sie habe wie der 49-Jährige die Polizei bei ihrer Arbeit beobachtet: „Meine Motivation war es, eine Erkennungsnummer der Polizisten zu bekommen.“ Der Filmende sei „schnell umgehauen“ und „brutal“ auf dem Boden fixiert worden. Auch sie sei kurz darauf von der Polizei abgeführt worden. Der Staatsanwalt fragt die Zeugin „Sie haben also darauf gewartet, dass sowas passiert?“ und „Welches Verhältnis haben Sie zur Polizei?“.

Die Richterin stoppt die Debatte über die Glaubwürdigkeit der Zeugin. Widersprüchliche Aussagen würden aber auf ihre Unzuverlässigkeit hindeuten. Eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen lehnt der Verteidiger des 49-Jährigen ab. Bei der nächsten Verhandlung sollen als Zeugen weitere Polizisten und die Begleiterinnen des Besuchers aussagen. Die Anzeige gegen den Polizisten wird aus Neutralitätsgründen von der Essener Polizei ermittelt.

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